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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR MEDIZINER*INNEN

 

Fast jeder Arzt stolpert irgendwann einmal über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Allgemein wird diese Versicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt betrachtet. Aber warum ist das so? Und ist man als Arzt oder Ärztin nicht auch im Versorgungswerk? Wie sieht es mit den Leistungen dort aus? Reicht das nicht schon aus?

Erfahre hier wissenswertes rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner. 

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Ursachen für die Berufsunfähigkeit bei Ärzten
Worum gehts?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) zahlt dir monatlich Geld, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall deine Arbeit dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Relevanz dieser Versicherung wird klar, wenn du dir folgende Frage stellst: “Wovon bezahle ich die Dinge die ich zu bezahlen habe, wenn ich dauerhaft aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann und somit auch kein Geld verdiene?”.

Bildnachweis:

dieversicherer.de

Wie sieht die gesetzliche Absicherung aus?

Im Studium, während einer Famulatur oder im PJ besteht für dich keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst wenn du als Arzt anfängst zu arbeiten, besteht für dich bei deinem Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei solltest du beachten, dass die Versicherung je nach Versorgungswerk unterschiedlich ausgestaltet ist. Beispielsweise besteht ein Anspruch auf eine BU-Rente in der Nordrheinischen Ärzteversorgung dann, wenn du mindestens einen Monat einen Beitrag in das Versorgungswerk gezahlt hast. In der Berliner Ärzteversorgung besteht der Anspruch erst dann, wenn du zwölf Monate Beiträge gezahlt hast. Außerdem sind die Hürden dafür eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk zu bekommen sehr hoch. I.d.R. erhältst du eine Leistung nur dann, wenn du jegliche ärztliche Tätigkeit aufgibst. So heißt es beispielsweise in der Satzung der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt: "...Die ärztliche Tätigkeit gilt nicht als eingestellt, wenn die Praxis durch eine Vertreterin/einen Vertreter oder mit einer Assistentin/einem Assistenten fortgeführt wird. Entsprechendes gilt für angestellte Ärztinnen/Ärzte für die Zeit, in der von der Arbeitgeberin/von dem Arbeitgeber während der Krankheit Dienst- oder entsprechende Bezüge weiter gewährt werden..." Diese Formulierung ist eher Standard, denn die Ausnahme. Die konkreten Voraussetzungen für eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung deines Versorgungswerkes findest du in der Satzung deines Versorgungswerkes. Diese sind meist auf der Internetseite des Versorgungswerkes zu finden.

Wann leistet eine BU?

Wann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, ist im jeweiligen Bedingungswerk des Versicherungsunternehmens beschrieben. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass eine private BU dann leistet, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen bisherigen Beruf auszuüben.

Brauche ich eine private BU?

Glaubt man Beratern, ist die Antwort eindeutig: ja! Aber auch von Verbraucherschützern wird immer wieder darauf hingewiesen, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll ist. Das finanzielle Risiko, dass durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt wird ist erheblich. Stell dir vor, du kannst wirklich nicht mehr arbeiten.Die private BU ist dann dafür da, deinen Lebensunterhalt zu sichern. Wenn du finanziell in der Lage sein solltest, dieses finanzielle Risiko anderweitig tragen zu können, weil du über sonstige hohe Kapitaleinkünfte verfügst, dann lohnt es sich genauer darüber nachzudenken, ob du eine solche Versicherung brauchst.

Unterschiede zwischen privater- und Versorgungswerk-BU?

Konkret kann der Unterschied nur im Einzelfall beschrieben werden, da sich sowohl bei den Versorgungswerken, als auch bei den privaten Anbietern die Regelungen unterscheiden, wann eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird. Hier kannst du dir die groben Unterschiede ansehen:

Grundsätzlich gelten die jeweiligen Satzungen (Versorgungswerk) und die jeweiligen Bedingungen (private BU). Die Tabelle stellt die Unterschiede nur sehr grob dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall können die Regelungen abweichen!

Gemeinsamkeiten von privater- und Versorgungswerk-BU?

Sowohl eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk, als auch aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung muss versteuert werden. Sofern man gesetzlich krankenversichert ist, führt eine BU-Rente aus beiden Systemen auch dazu, dass sich der Beitrag zur Krankenversicherung erhöht. Ist man privat krankenversichert ändert sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung durch eine Berufsunfähigkeitsrente nicht. Ebenso wie die Steuer, sind die Beiträge zur Krankenversicherung (egal ob gesetzlich oder privat) selbst zu zahlen.

Was kostet eine BU?

Wie bereits beschrieben hängt das ganz entscheidend von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Auf der Internetseite der Versicherung “Alte Leipziger” kann man schnell selbst nachrechnen, was man für eine BU dort bezahlen muss:

 

- Student Humanmedizin, 22 Jahre alt, 1.000 € mtl. BU-Rente, Zahlbeitrag: 39,49 € mtl.

- Assistenzarzt Humanmedizin, nicht operativ tätig, 27 Jahre alt, 2.000 € mtl. BU-Rente, Zahlbeitrag: 83,82 € mtl.

- Assistenzarzt Humanmedizin, mit operativer Tätigkeit, 27 Jahre alt, 2.000 € mtl. BU-Rente, Zahlbeitrag: 92,32 € mtl.

 

Quelle: https://www.alte-leipziger-rechner.de/berufsunfaehigkeit, berechnet auf das Schlussalter: 67 Jahre, Stand: 23.05.2017

Worauf sollte ich beim Abschluss einer privaten BU achten?

Wenn du dich für den Abschluss einer privaten BU entschieden hast, stehst du vor der Qual der Wahl. Es gibt zig unterschiedliche Versicherer die wiederum viele unterschiedliche Tarife anbieten. Das sind die wichtigsten Punkte, auf die du achten solltest:

Lass dich beraten

Im Internet findest du eine Fülle an Informationen rund um die BU. Allerdings stellt sich häufig die Frage, ob dir die Informationen persönlich bei deiner Entscheidungsfindung weiterhelfen. Leider kann man sich als Arzt auch nicht auf Vergleiche von Finanzzeitschriften verlassen. Beispielsweise empfiehlt die beliebte und anerkannte “Finanztest” in ihrem BU-Vergleich von August 2015 eine BU der “Provinzial Rheinland”. Dieser Tarif zahlt aber nicht einmal, wenn du aufgrund einer Infektion, deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Man spricht hier von einer sogenannten Infektionsklausel. Eine unabhängige, arztspezifische Beratung ist sinnvoll und meistens kostenfrei und unverbindlich. Hol dir nach der Beratung am besten auch eine Zweitmeinung ein. Nicht jeder Berater meint es nur gut mit dir, aber sicherlich auch nicht jeder schlecht.

Bestehe auf eine Risikovoranfrage

Ob und zu welchen Bedingungen du versicherbar bist, hängt häufig von deinem Gesundheitszustand ab. Hierbei unterscheiden sich die Versicherer zum Teil deutlich. Während du bei einem Versicherer um einen Ausschluss einer Erkrankung nicht herum kommst, versichert dich ein zweiter auch mit der Erkrankung und verlangt dafür aber einen Beitragszuschlag. Ein dritter Versicherer nimmt dich aber vielleicht noch zu normalen Bedingungen, also ohne Ausschluss und ohne Zuschläge an. Im schlimmsten Fall bekommst du aufgrund deines Gesundheitszustandes gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen einer sogenannten “Risikovoranfrage” kann ermittelt werden, bei welchem Versicherer du am besten zu versichern bist. Deine Daten dürfen hierbei nicht dauerhaft von den Versicherungsunternehmen gespeichert werden. In der Regel werden sie nach 3 Monaten gelöscht.

Sei sorgfältig bei den Gesundheitsangaben

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein privatrechtlicher Vertrag, der relativ klar regelt, wann der Versicherer zu leisten hat und wann nicht. Trotzdem kann es im Leistungsfall zu Streitigkeiten zwischen dir und dem Versicherungsunternehmen kommen. Die häufigste Ursache, warum ein Versicherer nichts bezahlen will ist der Vorwurf der “vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung”. Das bedeutet man wirft dir vor, du hättest bei Antragsstellung die Gesundheitsangaben nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. Empfehlenswert ist es, sich vor dem Abschluss der BU bei seinen behandelnden Ärzten zu informieren, was diese konkret diagnostiziert haben. Leider kommt es vermehrt vor, dass Krankheiten diagnostiziert und abgerechnet werden, die so vermeintlich niemals bestanden haben. Im Vorfeld hast du noch die Gelegenheit die Dinge richtig zu stellen. Im Nachhinein beweisen zu müssen, dass die womöglich fehlerhafte Diagnose nicht korrekt war und du davon auch nichts wusstest ist sehr schwierig und nahezu unmöglich. Lesenswert ist hierzu ein Artikel aus der "AssCompact" (Fachmagazin für Versicherungen) von Rechtsanwalt Dr. Christian Meisl. Klicke dazu hier: "Stolpersteine...". Tipp: Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vor der Beantragung einer BU-Versicherung ist zumindest eine Überlegung wert. Ein möglicher Rechtsstreit mit deinem BU-Versicherer kann sehr teuer werden und ohne eine finanzielle Absicherung hast du tendenziell die schlechteren Karten. Eine Rechtsschutzversicherung leistet im Streitfall der auf eine “vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung” beruht aber nur dann, wenn die Rechtsschutzversicherung vor der Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden hat.

 

Gute Bedingungen sind wichtiger als ein günstiger Preis

Egal wie der Tarif aufgebaut ist oder was die Werbung verspricht: deine Beiträge zur BU-Versicherung sind weg und du bekommst sie nicht zurück. Zwar gibt es Tarifmodelle, bei denen du am Ende der Laufzeit der Versicherung etwas Geld zurück bekommst, aber meist passiert das nur, weil du vorher mehr eingezahlt hast, als eigentlich notwendig war. So ärgerlich das auch ist, sollte dein Fokus nicht primär auf einer möglichst günstigen Versicherung liegen, sondern auf möglichst gute Bedingungen. Hier unterscheiden sich die Versicherer zum Teil deutlich und selbst die besten Ratings und Labels mit denen sich manch ein Versicherer schmückt sagen nichts darüber aus, ob es nicht vielleicht einen anderen Versicherer gibt, dessen Bedingungen etwas kundenfreundlicher sind.

Denk an die Steuer

Wenn du Geld von deiner BU bekommst, musst du es versteuern. Das gilt für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, als auch für eine Kombination aus BU und Basis-Rentenversicherung. Das solltest du unbedingt beachten, wenn du über die nötige BU-Höhe nachdenkst. 

Das Geld aus der Kombi-Variante mit Basisrente musst du 2018 zu 76% mit deinem individuellen Steuersatz versteuern. Der Anteil der BU-Rente der versteuert werden muss steigt jedes Jahr um 2%. Bis dann ab dem Jahr 2035 deine BU-Rente zu 100% mit deinem dann gültigen individuellen Steuersatz versteuert wird. 

Die Steuerbelastung aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung hängt davon ab, wie lange dein Vertrag noch läuft (i.d.R. bis zu deinem 67. Lebensjahr). Beträgt die Laufzeit noch 10 Jahre, müssen 12% der BU-Rente versteuert werden. Beträgt die Laufzeit noch 5 Jahre sind es nur 5%. Unglücklich ist es, wenn du sehr früh berufsunfähig werden solltest. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren, beträgt der Steueranteil 30%. Dennoch ist die Steuerlast mit hoher Wahrscheinlichkeit geringer, als in der Kombi-Variante.

Wie sieht die Gesundheitsprüfung aus?

Jede Versicherungsgesellschaft hat ihre eigenen Gesundheitsfragen. Überwiegend sind diese jedoch relativ ähnlich. Diese Auflistung zeigt dir die Gesundheitsfragen, die wir für unsere Risikovoranfragen verwenden:

 

Allgemeine Fragen

  • Geplante Auslandsaufenthalte in den nächsten 12 Monaten länger als 2 Monate außerhalb der EU?

  • Bist du im Beruf oder in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (Umgang mit explosiven oder radioaktiven Stoffen, Tauchen, Reiten, Flugsport, Motorsport, Bergsport, Kampfsport, Wassersport)?

 

  • Wurden in den letzten 5 Jahren Lebensversicherungen, Dread-Disease-Versicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Pflegerentenversicherungen zurückgestellt, abgelehnt oder erschwert angenommen?

 

  • Bestehen bereits gleichartige Versicherungen oder wurden solche beantragt?

Konkrete Gesundheitsfragen

Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei dir Krankheiten, Störungen oder Beschwerden:

 

  • des Herzens , des Kreislaufs, der Arterien, oder der Venen? (z.B. Bluthochdruck, Herzinfarkt, Arterienverkalkung, Herzklappenfehler, Rhythmusstörung, Schlaganfall, Durchblutungsstörung, Thrombose, Krampfadern, Venenleiden)

  • der Atmungsorgane, Lunge, Bronchien, Zwerchfell? (z.B. chronische Bronchitis, Asthma, Atemwegsprobleme, Lungenentzündung, Tuberkulose, Emphysem, Schlafapnoe)

  • der Verdauungsorgane, Magen, Darm, Galle, Bauchspeicheldrüse, Leber? (z.B. Magengeschwür, erhöhte Leberwerte, Fettleber, Sodbrennen, wiederkehrende Durchfälle/Verdauungsstörungen, Speiseröhrenvarizen, oder -entzündung)

  • an Harn und Geschlechtsorganen? (z.B. Nieren, Blase, Prostata, Unterleib, Brust, Eierstöcke, Gebärmutter, Zysten)

  • des Stoffwechsels, Blutes der Milz und der Drüsen? (z.B. Diabetes, Blutfetterhöhung, Gicht, Harnsäureerhöhung, Cholesterinerhöhung, Triglyceriderhöhung, Funktionsstörung der Schilddrüse, Anämie, Leukämie, Durchblutungsstörung, Blutgerinnungsstörung, Hämorrhiden)

  • des Gehirns, Nervensystems, Rückenmarks oder der Psyche? (z.B. Epilepsie, Multiple Sklerose, Migräne, Bewusstseinsverlust, Parkinson/Alzheimer Krankheit, Lähmungen, Nervenzündung)

  • der Knochen, Gelenke, Bänder, Sehnen, sowie der Wirbelsäule und Bandscheiben? (z.B. Gelenkverschleiß, Arthrose, Knochenbrüche, rheumatische Beschwerden, Meniskusschaden, Bänderrisse, Sehnenscheiden, oder Schleimbeutelentzündung, Muskelschwund, Hexenschuss, Ischias, Bandscheibenvorfall, WSSyndrom,

    Wirbelsäulenverkrümmung, Rückenschmerzen, Verspannungen)

  • der Augen? (z.B. Sehstörung, Fehlsichtigkeit, mehr als 6 Dioptrien, erhöhter Augendruck, grauer/grüner Star, Netzhautablösung, Laserbehandlung)?

  • der Ohren? (z.B. Tinnitus, Schwerhörigkeit, Hörsturz, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel)

  • der Haut, Allergien? (z.B. Heuschnupfen, Neurodermitis, (Kontakt)Ekzem, Schuppenflechte, Lebensmittelallergie)

  • Infektionskrankheiten, Geschlechtskrankheiten, Tropenkrankheiten? (z.B. Malaria, Hepatitis, Tuberkulose, Borreliose)

  • der Psyche und Suchterkrankungen? (z.B. Angststörung, Erschöpfungssyndrom und psychosomatische Störung, BurnOutSyndrom, Depression, Essstörung, Suizidversuch, chronische Müdigkeit, Magersucht, Nervenzusammenbruch, Schizophrenie, Hyperaktivität, Einnahme von Drogen, Folgen von Alkoholgenuss)

  • gut- oder bösartige Tumorerkrankung, Selbsttötungsversuch oder HIV? (z.B. Krebs, Zyste, Adenom, positiver AIDS-Test)

  • Besteht in den letzten 5 Jahren eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eine Schwerbehinderung?

  • Wurdest du in den letzten 5 Jahren ambulant oder stationär durch Ärzte oder andere Behandler (Heilpraktiker, Psychotherapeuten etc.) beraten oder behandelt?

  • Wurden in den letzten 12 Monaten Arzneimittel verordnet bzw. eingenommen?

  • Erfolgten in den letzten 10 Jahren Operationen, Krankenhaus- bzw. Kuraufenthalte oder hast du einen Unfall, Verletzungen oder Vergiftungen erlitten?

  • Wie groß und wie schwer bist du?

 

Wurde eine der genannten Fragen mit "Ja" beantwortet, muss die konkrete Diagnose beschrieben werden. Wie wurde behandelt? Wie lange wurde behandelt? Wurden Medikamente verordnet? Wenn ja, welche und in welcher Dosis über welchen Zeitraum? Besteht Beschwerdefreiheit? Wenn ja, seit wann?

 

Häufig muss dann auch ein zusätzlicher Fragebogen beantwortet werden.

 

(Tipp: Werfe bei schwierigem Gesundheitszustand einen Blick auf unsere BU mit einfacher Gesundheitsprüfung)

Welche Krankheiten können nicht versichert werden?

Meistens erfragen die BU-Versicherer in ihren Anträgen Erkrankungen und Beschwerden der letzten 5 Jahre (ambulant) und der letzten 10 Jahre (stationär). Wenn du an einer der folgenden Erkrankungen innerhalb des erfragten Zeitraumes leidest, wird es schwierig werden eine BU-Versicherung überhaupt zu bekommen.

 

Allerdings hat die Auflistung nicht den Anspruch komplett zu sein und je nach Versicherer unterscheiden sich die Bedingungen was versicherbar ist und was nicht, teilweise deutlich. Somit gilt auch bei einer eventuellen Vorerkrankung weiterhin der wichtige Hinweis, dich am besten beraten zu lassen. Hierbei kann dann geprüft werden, ob es nicht doch einen Versicherer gibt, der dich versichert, oder dir ein sogenannter Ausschluss zur Versicherung angeboten werden kann, der deine Diagnose nicht mitversichert. Siehe diese Auflistung bitte als grobe Orientierung an:

 

(Manchmal gibt es auch gute Möglichkeiten abseits dieser Standard-Regelung. So können wir beispielsweise aktuell auf eine sehr gute BU mit deutlich einfacherer Gesundheitsprüfung zurück greifen.)

 

Psyche:

  • ADHS/ADS

  • Akute vorübergehende psychotische Störung

  • Bipolare affektive Störung

  • Burn-Out

  • Depression

  • Rezidivierende depressive Störung

  • Psychotherapie laufend

  • Psychotherapie Ende vor weniger als 2 Jahren

  • Somatoforme Schmerzstörung

  • Z. n. Suizidversuch

 

Angiologie, Herzkreislauf:

  • Aneurysma

  • Angina pectoris

  • Arteriosklerose der Aorta

  • Fallot-Tetralogie

  • Herzhöhlenmissbildungen

  • Herzinsuffizienz

  • Herzvergrößerung (mittel/schwer)

  • Herzklappenfehler, Herzklappenersatz

    • Aortenklappenersatz

    • Mitralklappeninsuffizienz

    • Mitralklappenprolaps

    • Mitralklappenrekonstruktion,

    • Mitralklappenstenose

  • KHK

  • Pavk

  • Phlebothrombose

  • Restriktive Kardiomyopathie

  • Z.n. Myokardinfarkt

 

Nephrologie, Urogenitalsystem:

  • Akute und chronische Glomerulonephritis

  • Blasenekstrophie

  • Blasenlähmung

  • Nephrotisches Syndrom

  • Nierentransplantation

 

Onkologie, Hämatologie:

  • Bösartige Tumore, CA (innerhalb der letzten 3 Jahre)

  • Chondrosarkom

  • Leukämien, Non Hodgkin Lymphome

 

Sucht:

  • Alkoholmissbrauch

  • Alkoholtoxische Hepatitis

  • Drogenkonsum, Drogenmissbrauch, aktuell oder innerhalb der letzten 5 Jahre

 

Gastroenterologisch:

  • Colitis Ulcerosa

  • Hämangiom der Leber

  • Leberkoma

  • Lebertransplantation

  • Leberzirrhose

  • Medikamentös-toxische Hepatitis

  • Morbus Crohn

  • NASH

  • Ösophagusruptur

  • Pankreasinsuffizienz, Pankreatitis

 

Stoffwechsel, Endokrinologie:

  • Diabetes mellitus Typ I und Typ II (Zuckerkrankheit)

 

ZNS, Schmerzsyndrome:

  • Arachnoidalzyste

  • Clusterkopfschmerz, schwerste Migräne

  • Creutzfeld-Jakob-Krankheit

  • Demenz

  • Epilepsie

  • Fibriomyalgie

  • Guillain-Barre-Syndrom

  • Morbus Alzheimer

  • Multiple Sklerose

  • Parkinson

  • Schlaganfall (schwer)

  • Z. n. Koma

 

Pneumologie:

  • COPD

  • Lungenödem

  • Rundherd in der Lunge

 

Körperbau, Bewegungsapperat:

  • Gewicht BMI > 36

  • Gewicht BMI > 42

  • Morbus Bechterew

  • Schwerbehinderung > 40%

  • Querschnittslähmungen

 

Rheumatische Erkankungen, Autoimmunerkrankungen:

  • Polyarthritis

  • Rheuma, letzter Schub < 5 Jahre

  • Systemischer Lupus Erythematodes

 

Infektionskrankheiten:

  • Hepatitis B

  • Hepatitis C

  • HIV Infektion

 

HNO:

  • Morbus Meniere

 

Ophtalmologie:

  • Netzhautablösung

  • Sehnerventzündung < 2 Jahre

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