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Berufshaftpflichtversicherung Ärzte

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR MEDIZINER*INNEN

Aus unserer Erfahrung, zählt die Rechtsschutzversicherung zu den am häufigsten genutzte Versicherung. Es kann immer mal etwas passieren. Und es muss nicht immer der größte Schadenfall passieren, den du dir ausmalen magst, sondern auch bei Kleinigkeiten kann dir die Rechtsschutzversicherung schon weiterhelfen. 

 

Recht haben und Recht bekommen sind je nach Fall durchaus zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Informiere dich hier, über die wichtigsten Punkte rund um die Rechtsschutzversicherung für dich als Arzt oder Ärztin.  

Worum gehts?

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. Manchmal kann das eigene Recht nur mit Hilfe von Rechtsanwälten und vor Gericht erlangt werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für solche Rechtsstreitigkeiten (Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite) bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Rechtsschutzversicherung wird dabei in vier Bereiche unterteilt:

Privat, Arbeit & Beruf, Verkehr und Eigentum & Mieter. 

 

Wichtig ist dabei außerdem zu berücksichtigen, dass zwischen Streitigkeiten aus dem privaten Bereich und einem möglichen selbständigen Bereich zu unterscheiden ist. Wenn als Mediziner*in nebenberuflich tätig bist oder in einer eigenen Praxis arbeitest, sollte der Versicherungsschutz auf diese Tätigkeiten angepasst sein.

Wie sieht die gesetzliche Absicherung aus?

Eine gesetzliche Absicherung gibt es in diesem Sinne nicht. Allerdings hat jeder das Recht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Wann leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Der Rechtsschutzversicherer tritt immer dann in seine Leistungspflicht ein, sobald ein Rechtsschutzfall vorliegt. Dadurch wirst du vor unnötig hohen Anwaltskosten, den Prozesskosten vor Gericht, und auch den Kosten weiterführender, rechtlicher Konsequenzen bis zu einer vereinbarten Deckungssumme geschützt. Solche Kosten können schnell mehrere tausend Euro betragen.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Angestellte Mediziner sind in der Regel im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bei möglichen Behandlungsfehlern in Sachen Rechtsschutz schon ganz gut abgesichert. Alle Rechtsstreitrisiken, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Praxis oder den Krankenkassen stehen, sind über den Arbeitgeber abgedeckt. Es bleibt aber das Kostenrisiko, dass beispielsweise vorhanden ist bei Streitigkeiten rund ums Gehalt, des Arbeitszeugnis,bei  Abmahnungen, Kündigungen oder Vertragsangelegenheiten. 

 

Als niedergelassene*r Human- und Zahnmediziner*in, Chefärzt*in benötigst du einen besonderen Schutz für dein berufliches Risiko. Denn Vorwürfe wegen eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers, sowie unterlassener Hilfeleistung haben weitreichende rechtliche Folgen. 

Die Rechtsschutzversicherung stellt dabei eine wichtige Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung dar. Eine Berufshaftpflichtversicherung bewahrt Ärztinnen und Ärzte vor den unmittelbaren Schadenersatzforderungen, insbesondere von Patienten.  Jedoch können im schlimmsten Fall mittelbare Folgen entstehen, die bis zum Ruhen oder dem Verlust der Approbation oder der Kassenzulassung führen können, für welche die Berufshaftpflichtversicherung nicht zuständig ist. Hier ist anwaltliche Vertretung wichtig. Auch die anwaltliche Vertretung gegen Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung wird von der Berufshaftpflichtversicherung nicht übernommen.

Worauf sollte ich beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten?

Bei der Rechtsschutzversicherung ist es sehr wichtig darauf zu achten, dass all deine individuellen Risiken abgesichert sind. Überlege dir also genau für welche Lebensbereiche dein Rechtsschutz gelten soll. (Privat, Arbeit & Beruf, Verkehr und Eigentum & Mieter.) In einigen Bereichen gibt es Wartezeiten, bevor hier der Schutz greift,  auch darf bei Abschluss kein Rechtsstreit vorliegen.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Prämien für die Tarife richten sich nach folgenden Kriterien: Art der Tätigkeit (die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer und Selbstständiger ist für Ärztinnen und Ärzte hier ausschlaggebend), die gewählten Bereiche (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen), Anzahl der mitzuversichernden Personen (Familie oder Ehepartner) sowie die Höhe der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung. 

Eine realistische Prämie bei herkömmlicher Selbstbeteiligung (150/250€) für einen Berufs-Rechtsschutz als angestellter Arzt oder Ärztin, mit integriertem Privatrechtsschutz, beträgt ca. 200€ jährlich.

Ein umfangreicher Rechtsschutz für einen niedergelassenen Arzt kostet dagegen deutlich mehr. Monatliche Prämien ab 50€ sind keine Seltenheit! Außerdem richtet sich die Prämie auch nach der Anzahl der Mitarbeiter in der Praxis.

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