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Vermögenswirksame Leistungen für Ärzte VL für Ärzte

VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Wenn du als Arzt oder Ärztin im Krankenhaus arbeitest, stehen dir meistens die sogenannten "Vermögenswirksamen Leistungen", oder kurz "VL" zu. Das dies so ist, hängt mit Tarifvertraglichen Regelungen zusammen. Im Grunde ist es keine große Sache, führt aber dazu, dass dein Arbeitgeber dir etwas Geld "schenkt". Du musst es aber beantragen, von alleine macht er es in der Regel nicht.

Erfahre hier wissenswertes rund um das Thema Vermögenswirksame Leistungen (VL) für Mediziner. 

Worum gehts?

Bei den Vermögenswirksamen Leistungen (kurz VL) geht es darum, dass dir dein Arbeitgeber monatlich zusätzlich Geld "schenkt". Du musst dazu nichts weiter tun, als deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass du deine VL gerne in Anspruch nehmen möchtest. In der Regel zahlen alle Krankenhäuser in Deutschland VL, da dies Tarifvertraglich vereinbart ist. Solltest du angestellt in einer Praxis arbeiten, kann das auch anders sein. Die Höhe der VL liegt meist bei 6,65 € im Monat bei einer vollen Stelle und maximal bei 40 € im Monat. Häufig stößt man als MedizinerIn bei dem Thema VL auch auf solche Begrifflichkeiten wie "Arbeitnehmersparzulage" oder "Wohnungsbauprämie". Diese staatlichen Zuschüsse sind für MedizinerInnen jedoch größtenteils zu vernachlässigen, da diese nur gezahlt werden, wenn das Jahresgehalt unter 20.000 € liegt. Aufgrund dieser staatlichen Zuschüsse ist es jedoch so, dass bei Sparverträgen zu VL häufig über eine Vertragslaufzeit von 7 Jahren gesprochen wird. Dies ist nämlich die vorgegeben Sparzeit die eingehalten werden muss, wenn man seine Zuschüsse nutzen möchten. Wie aber bereits beschrieben, ist das für die meisten MedizinerInnen aufgrund des oft höheren Gehaltes irrelevant und je nach Auswahl der Sparform (diese kann frei gewählt werden, mehr dazu weiter unten) nicht relevant.

  

Wie kann ich meine Vermögenswirksamen Leistungen (VL) nutzen?

Dir stehen vier unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl:

  • ​Banksparplan

  • Bausparvertrag

  • Fondssparplan

  • Betriebliche Altersvorsorge

Unterschiede der verschiedenen Möglichkeiten?

 

Kann ich meine VL zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Sofern vom Arbeitgeber angeboten (wie oben beschrieben werden VL von einigen Praxen nicht angeboten), kannst du deine einmal begonnenen VL bei deinem neuen Arbeitgeber weiter fortführen.

Kann ich meine VL unterbrechen?

Ja. Das gilt für alle Varianten. Teilweise kannst du deinen Sparplan auch einfach selbst weiter fortführen, wenn zum Beispiel dein neuer Arbeitgeber keine VL gewährt. Ob das geht, hängt aber auch von der gewählten Sparform ab.

 

Kann ich mir mein Geld zwischendurch auszahlen lassen?

Auch das ist in der Regel bei allen Varianten möglich, wobei dabei sehr auf die jeweiligen Konsequenzen geachtet werden sollte. Entnahmen aus Bausparverträgen können zum Beispiel mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Daher sollte das im Einzelfall geprüft werden. 

Kann ich zusätzlich in meine VL sparen?

Das kommt auf die gewählte Sparform an. Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge ist das möglich. Bei einem Fondssparplan ist das oft nicht möglich, zumindest nicht über 40 € im Monat. Gängig ist es, seine VL auf eben diese 40 € im Monat aufzustocken. So fließen beispielsweise 6,65 € vom Arbeitgeber und 33,35 € von einem selbst in seinen "Spartopf". Zwar steht es dir selbstverständlich frei, beispielsweise zusätzlich im Rahmen eines Fondssparplanes Geld zu sparen, aber meistens brauchst du dafür dann einen zweiten, separaten Sparplan und kannst deinen bestehenden VL-Fondssparplan für dein zusätzliches sparen nicht nutzen.

Was empfiehlt meinsternum?

Wir empfehlen einen VL-Fondssparplan. Du musst dir über die möglichen Risiken einer solchen Anlage im klaren sein. Dann hast du damit aber eine flexible und kostengünstige Sparform, bei der eine attraktive Rendite durchaus möglich ist. Je nach deinen eigenen Vorstellungen, greifen wir auf kostengünstige Indexfonds zurück. Lass uns sehr gerne in einem persönlichen Gespräch genauer darüber sprechen. Ein Tipp! Wenn du schon einen VL-fähigen Vertrag hast (zum Beispiel einen alten Bausparvertrag) kann es sich lohnen, diesen einfach weiter zu nutzen. So musst du nichts neues abschließen und kannst deinen alten Vertrag weiter verwenden.

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