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Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR MEDIZINER*INNEN

Fast alle Mediziner*innen stolpern irgendwann einmal über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Allgemein wird diese Versicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt betrachtet. Aber warum ist das so? Und ist man als Arzt oder Ärztin nicht auch im Versorgungswerk? Wie sieht es mit den Leistungen dort aus? Reicht das nicht schon aus?

Erfahre hier wissenswertes rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte. 

Gut zu wissen

Entdecke spannende Artikel und Videos zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte in unserem meinsternum-Blog und vertiefe dein Verständnis mit wertvollen Tipps und Tricks.

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Erfahre in diesem 2-Minuten-Quiz, ob du eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchst oder nicht.

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Worum gehts?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) zahlt dir monatlich Geld, wenn du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wie wichtig diese Versicherung ist, wird deutlich, wenn du dir die Frage stellst: "Wovon bezahle ich, wenn ich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann und somit auch kein Geld mehr verdiene?

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Gründe Berufsunfähigkeit Ärzte

Quelle:

Morgen & Morgen, Stand 04/2023

Wie sieht die gesetzliche Absicherung aus?

Während des Studiums, der Famulatur oder des PJ gibt es keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst mit Beginn deiner Tätigkeit als Ärztin oder Arzt hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei deinem Versorgungswerk. Dabei ist zu beachten, dass die Versicherung je nach Versorgungswerk unterschiedlich ausgestaltet ist. Beispielsweise besteht bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung ein Anspruch auf eine BU-Rente, wenn du mindestens einen Monat lang Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt hast. Bei der Berliner Ärzteversorgung besteht der Anspruch erst nach zwölfmonatiger Beitragszahlung. Außerdem sind die Hürden für eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk sehr hoch. In der Regel bekommst du nur dann eine Leistung, wenn du jegliche ärztliche Tätigkeit aufgibst. So heißt es beispielsweise in der Satzung der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt: "...Die ärztliche Tätigkeit gilt nicht als aufgegeben, wenn die Praxis durch einen Vertreter oder mit einem Assistenten fortgeführt wird. Entsprechendes gilt für angestellte Ärztinnen und Ärzte für die Zeit, für die der Arbeitgeber während der Erkrankung Dienstbezüge oder entsprechende Bezüge weiterzahlt...". Diese Formulierung ist eher die Regel als die Ausnahme. Die konkreten Voraussetzungen für eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung deines Versorgungswerkes findest du in der Satzung deines Versorgungswerkes. Diese sind in der Regel auf der Internetseite des Versorgungswerkes zu finden.

Wann leistet eine BU?

Wann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, ist in den jeweiligen Bedingungen des Versicherungsunternehmens beschrieben. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass eine private BU dann leistet, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft oder länger als sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf so auszuüben, wie man ihn in gesunden Tagen ausgeübt hat. Dabei gibt es keine "Schubladen", nach denen beurteilt wird, ob du zum Beispiel noch als Assistenzärztin in der Inneren Medizin arbeiten kannst, sondern es wird ganz individuell geprüft, ob bei dir eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

 

Brauche ich eine private BU?

Glaubt man den Berater*innen, ist die Antwort eindeutig: Ja! Aber auch Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll ist. Das finanzielle Risiko, das eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichert, ist erheblich. Stell dir vor, du kannst wirklich nicht mehr arbeiten, dann ist die private BU dazu da, deinen Lebensunterhalt zu sichern. Wenn du finanziell in der Lage bist, dieses finanzielle Risiko anderweitig zu tragen, weil du über andere hohe Kapitaleinkünfte verfügst, dann lohnt es sich, genauer darüber nachzudenken, ob du eine solche Versicherung brauchst.

 

Unterschiede zwischen privater- und Versorgungswerk-BU?

Konkret lässt sich der Unterschied nur im Einzelfall beschreiben, denn sowohl bei den Versorgungswerken als auch bei den privaten Anbietern gibt es unterschiedliche Regelungen, wann eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Die groben Unterschiede sind hier dargestellt:

 

Grundsätzlich gilt die jeweilige Satzung (Versorgungswerk) und die jeweiligen Bedingungen (private BU). Die Tabelle stellt die Unterschiede nur sehr grob dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann es zu Abweichungen kommen!

Gemeinsamkeiten von privater- und Versorgungswerk-BU?

Sowohl eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk als auch aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist steuerpflichtig. Sofern man gesetzlich krankenversichert ist, erhöht sich durch eine BU-Rente aus beiden Systemen auch der Beitrag zur Krankenversicherung. Ist man privat krankenversichert, ändert sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung durch eine Berufsunfähigkeitsrente nicht. Die Beiträge zur Krankenversicherung (egal ob gesetzlich oder privat) sind wie die Steuern vom Versicherten selbst zu tragen. 

 

Was kostet eine BU?

Wie bereits beschrieben, hängt dies entscheidend von vielen verschiedenen Faktoren ab. Auf der Internetseite der Versicherung “Alte Leipziger” kann man sich schnell selbst ausrechnen, was man dort für eine BU zahlen muss:

  • Student Humanmedizin, 22 Jahre alt, 1.000 € mtl. BU-Rente, Zahlbeitrag: 36,23 € mtl.

  • Assistenzarzt Humanmedizin, nicht operativ tätig, 27 Jahre alt, 2.000 € mtl. BU-Rente, Zahlbeitrag: 73,86 € mtl.

  • Assistenzarzt Humanmedizin, mit operativer Tätigkeit, 27 Jahre alt, 2.000 € mtl. BU-Rente, Zahlbeitrag: 95,08 € mtl.

 

Quelle: https://alte-leipziger-rechner.de/, berechnet auf das Schlussalter: 67 Jahre, Stand: 18.09.2024

Worauf sollte ich beim Abschluss einer privaten BU achten?

Wer sich für den Abschluss einer privaten BU entschieden hat, steht vor der Qual der Wahl. Es gibt viele verschiedene Versicherer, die wiederum viele verschiedene Tarife anbieten. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die du achten solltest:

Lass dich beraten

Im Internet findest du eine Fülle von Informationen zum Thema BU. Oft stellt sich jedoch die Frage, ob dir diese Informationen bei deiner persönlichen Entscheidung weiterhelfen. Leider kann man sich als Arzt auch nicht auf die Vergleiche von Finanzzeitschriften verlassen. So empfiehlt die renommierte und anerkannte “Finanztest” in ihrem BU-Vergleich vor ein paar Jahre eine BU der “Provinzial Rheinland”. Dieser Tarif zahlt aber nicht einmal, wenn man aufgrund einer Infektion seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Man spricht hier von einer sogenannten Infektionsklausel. Eine unabhängige, arztspezifische Beratung ist sinnvoll und in der Regel kostenlos und unverbindlich. Am besten holst du dir nach der Beratung auch eine Zweitmeinung ein. Nicht jeder Berater meint es gut mit dir, aber sicher auch nicht jeder schlecht.

Bestehe auf eine Risikovoranfrage

Ob und zu welchen Bedingungen man versichert werden kann, hängt oft vom Gesundheitszustand ab. Hier unterscheiden sich die Versicherer zum Teil deutlich. Während du bei einem Versicherer um einen Ausschluss einer Krankheit nicht herum kommst, versichert dich ein zweiter auch mit dieser Krankheit, verlangt dafür aber einen Beitragszuschlag. Ein dritter Versicherer nimmt dich vielleicht noch zu normalen Bedingungen auf, also ohne Ausschluss und ohne Zuschlag. Im schlimmsten Fall bekommst du aufgrund deines Gesundheitszustandes überhaupt keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei welchem Versicherer du am besten versichert bist, kann im Rahmen einer sogenannten “Risikovoranfrage” ermittelt werden. Deine Daten dürfen dabei von den Versicherungsunternehmen nicht dauerhaft gespeichert werden. Sie werden in der Regel nach drei Monaten gelöscht.

Sei sorgfältig bei den Gesundheitsangaben

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein privatrechtlicher Vertrag, der relativ klar regelt, wann der Versicherer zu leisten hat und wann nicht. Trotzdem kann es im Leistungsfall zu Streitigkeiten zwischen dir und dem Versicherungsunternehmen kommen. Die häufigste Ursache, warum ein Versicherer nichts bezahlen will ist der Vorwurf der “vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung”. Das bedeutet man wirft dir vor, du hättest bei Antragsstellung die Gesundheitsangaben nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. Empfehlenswert ist es, sich vor dem Abschluss der BU bei seinen behandelnden Ärzten zu informieren, was diese konkret diagnostiziert haben. Leider kommt es vermehrt vor, dass Krankheiten diagnostiziert und abgerechnet werden, die so vermeintlich niemals bestanden haben. Im Vorfeld hast du noch die Gelegenheit die Dinge richtig zu stellen. Im Nachhinein beweisen zu müssen, dass die womöglich fehlerhafte Diagnose nicht korrekt war und du davon auch nichts wusstest ist sehr schwierig und nahezu unmöglich. Lesenswert ist hierzu ein Artikel aus der "AssCompact" (Fachmagazin für Versicherungen) von Rechtsanwalt Dr. Christian Meisl. Klicke dazu hier: "Stolpersteine...". Tipp: Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vor der Beantragung einer BU-Versicherung ist zumindest eine Überlegung wert. Ein möglicher Rechtsstreit mit deinem BU-Versicherer kann sehr teuer werden und ohne eine finanzielle Absicherung hast du tendenziell die schlechteren Karten. Eine Rechtsschutzversicherung leistet im Streitfall der auf eine “vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung” beruht aber nur dann, wenn die Rechtsschutzversicherung vor der Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden hat.

Gute Bedingungen sind wichtiger als ein günstiger Preis

Egal, wie der Tarif aufgebaut ist oder was die Werbung verspricht: Deine Beiträge zur BU-Versicherung sind weg und du bekommst sie nicht zurück. Es gibt zwar Tarifmodelle, bei denen du am Ende der Versicherungslaufzeit etwas Geld zurückbekommst, aber meist nur, weil du vorher mehr eingezahlt hast, als eigentlich nötig gewesen wäre. So ärgerlich das auch sein mag, dein Hauptaugenmerk sollte nicht auf einer möglichst günstigen Versicherung liegen, sondern auf möglichst guten Bedingungen. Hier unterscheiden sich die Versicherer zum Teil erheblich und selbst die besten Ratings und Labels, mit denen sich manche Versicherer schmücken, sagen nichts darüber aus, ob es nicht vielleicht einen anderen Versicherer gibt, dessen Bedingungen etwas kundenfreundlicher sind.

Denk an die Steuer

Wenn du Geld aus deiner BU bekommst, musst du es versteuern. Das gilt sowohl für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung als auch für eine Kombination aus BU und Basisrentenversicherung. Das solltest du unbedingt bedenken, wenn du überlegst, wie viel BU-Rente du brauchst. 

Das Geld aus der Kombinationsvariante mit Basisrente musst du 2024 zu 83 % mit deinem individuellen Steuersatz versteuern. Der steuerpflichtige Anteil der BU-Rente steigt jedes Jahr und wird ab dem Jahr 2058 zu 100% mit deinem dann gültigen individuellen Steuersatz versteuert werden müssen. Im Gegenzug kannst du aber deinen Beitrag zur Kombiversicherung zu 100% steuerlich geltend machen. Du hast also die Möglichkeit, deine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend zu machen.

Die steuerliche Belastung einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung hängt davon ab, wie lange dein Vertrag noch läuft (in der Regel bis zu deinem 67. Lebensjahr). Beträgt die Laufzeit noch 10 Jahre, sind 12 % der BU-Rente zu versteuern. Bei einer Restlaufzeit von 5 Jahren sind es nur 5%. Schlecht sieht es aus, wenn du sehr früh berufsunfähig wirst. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren beträgt der Steueranteil 30%. Dennoch ist die Steuerbelastung mit hoher Wahrscheinlichkeit geringer als bei der Kombivariante.

Wie sieht die Gesundheitsprüfung aus?

Jede Versicherungsgesellschaft hat ihre eigenen Gesundheitsfragen. Meistens sind sie aber relativ ähnlich. Diese Liste zeigt die Gesundheitsfragen, die wir für unsere Risikovoranfragen verwenden:

 

Allgemeine Fragen

  • Geplante Auslandsaufenthalte in den nächsten 12 Monaten länger als 2 Monate außerhalb der EU?

  • Bist du im Beruf oder in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (Umgang mit explosiven oder radioaktiven Stoffen, Tauchen, Reiten, Flugsport, Motorsport, Bergsport, Kampfsport, Wassersport)?

  • Wurden in den letzten 5 Jahren Lebensversicherungen, Dread-Disease-Versicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Pflegerentenversicherungen zurückgestellt, abgelehnt oder erschwert angenommen?

  • Bestehen bereits gleichartige Versicherungen oder wurden solche beantragt?

Konkrete Gesundheitsfragen

Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei dir Krankheiten, Störungen oder Beschwerden:

 

  • des Herzens , des Kreislaufs, der Arterien, oder der Venen? (z.B. Bluthochdruck, Herzinfarkt, Arterienverkalkung, Herzklappenfehler, Rhythmusstörung, Schlaganfall, Durchblutungsstörung, Thrombose, Krampfadern, Venenleiden)

  • der Atmungsorgane, Lunge, Bronchien, Zwerchfell? (z.B. chronische Bronchitis, Asthma, Atemwegsprobleme, Lungenentzündung, Tuberkulose, Emphysem, Schlafapnoe)

  • der Verdauungsorgane, Magen, Darm, Galle, Bauchspeicheldrüse, Leber? (z.B. Magengeschwür, erhöhte Leberwerte, Fettleber, Sodbrennen, wiederkehrende Durchfälle/Verdauungsstörungen, Speiseröhrenvarizen, oder -entzündung)

  • an Harn und Geschlechtsorganen? (z.B. Nieren, Blase, Prostata, Unterleib, Brust, Eierstöcke, Gebärmutter, Zysten)

  • des Stoffwechsels, Blutes der Milz und der Drüsen? (z.B. Diabetes, Blutfetterhöhung, Gicht, Harnsäureerhöhung, Cholesterinerhöhung, Triglyceriderhöhung, Funktionsstörung der Schilddrüse, Anämie, Leukämie, Durchblutungsstörung, Blutgerinnungsstörung, Hämorrhiden)

  • des Gehirns, Nervensystems, Rückenmarks oder der Psyche? (z.B. Epilepsie, Multiple Sklerose, Migräne, Bewusstseinsverlust, Parkinson/Alzheimer Krankheit, Lähmungen, Nervenzündung)

  • der Knochen, Gelenke, Bänder, Sehnen, sowie der Wirbelsäule und Bandscheiben? (z.B. Gelenkverschleiß, Arthrose, Knochenbrüche, rheumatische Beschwerden, Meniskusschaden, Bänderrisse, Sehnenscheiden, oder Schleimbeutelentzündung, Muskelschwund, Hexenschuss, Ischias, Bandscheibenvorfall, WSSyndrom,

    Wirbelsäulenverkrümmung, Rückenschmerzen, Verspannungen)

  • der Augen? (z.B. Sehstörung, Fehlsichtigkeit, mehr als 6 Dioptrien, erhöhter Augendruck, grauer/grüner Star, Netzhautablösung, Laserbehandlung)?

  • der Ohren? (z.B. Tinnitus, Schwerhörigkeit, Hörsturz, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel)

  • der Haut, Allergien? (z.B. Heuschnupfen, Neurodermitis, (Kontakt)Ekzem, Schuppenflechte, Lebensmittelallergie)

  • Infektionskrankheiten, Geschlechtskrankheiten, Tropenkrankheiten? (z.B. Malaria, Hepatitis, Tuberkulose, Borreliose)

  • der Psyche und Suchterkrankungen? (z.B. Angststörung, Erschöpfungssyndrom und psychosomatische Störung, BurnOutSyndrom, Depression, Essstörung, Suizidversuch, chronische Müdigkeit, Magersucht, Nervenzusammenbruch, Schizophrenie, Hyperaktivität, Einnahme von Drogen, Folgen von Alkoholgenuss)

  • gut- oder bösartige Tumorerkrankung, Selbsttötungsversuch oder HIV? (z.B. Krebs, Zyste, Adenom, positiver AIDS-Test)

  • Besteht in den letzten 5 Jahren eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eine Schwerbehinderung?

  • Wurdest du in den letzten 5 Jahren ambulant oder stationär durch Ärzte oder andere Behandler (Heilpraktiker, Psychotherapeuten etc.) beraten oder behandelt?

  • Wurden in den letzten 12 Monaten Arzneimittel verordnet bzw. eingenommen?

  • Erfolgten in den letzten 10 Jahren Operationen, Krankenhaus- bzw. Kuraufenthalte oder hast du einen Unfall, Verletzungen oder Vergiftungen erlitten?

  • Wie groß und wie schwer bist du?

 

Wenn eine der oben genannten Fragen mit "Ja" beantwortet wurde, ist die konkrete Diagnose zu beschreiben. Wie wurde behandelt? Wie lange dauerte die Behandlung? Wurden Medikamente verordnet? Wenn ja, welche und in welcher Dosierung über welchen Zeitraum? Besteht Beschwerdefreiheit? Wenn ja, seit wann?

 

Häufig muss dann auch ein zusätzlicher Fragebogen beantwortet werden.

 

(Tipp: Werfe bei schwierigem Gesundheitszustand einen Blick auf unsere BU mit einfacher Gesundheitsprüfung)

Welche Krankheiten können nicht versichert werden?

Meistens fragen die BU-Versicherer in ihren Anträgen nach Erkrankungen und Beschwerden der letzten 5 Jahre (ambulant) und der letzten 10 Jahre (stationär). Wer in dem abgefragten Zeitraum an einer der folgenden Krankheiten leidet, wird es schwer haben, überhaupt eine BU-Versicherung zu bekommen.

 

Die Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die Bedingungen, was versicherbar ist und was nicht, unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer teilweise erheblich. So bleibt auch bei einer möglichen Vorerkrankung der wichtige Hinweis, sich beraten zu lassen. Dann kann geprüft werden, ob es nicht doch einen Versicherer gibt, der dich versichert, oder ob dir ein sogenannter Versicherungsausschluss angeboten werden kann, der deine Diagnose nicht mitversichert. Diese Liste dient nur zur groben Orientierung:

 

(Manchmal gibt es auch gute Möglichkeiten abseits dieser Standardregeln. So können wir z.B. aktuell auf eine sehr gute BU mit deutlich einfacherer Gesundheitsprüfung zurückgreifen).

Psyche:

  • ADHS/ADS

  • Akute vorübergehende psychotische Störung

  • Bipolare affektive Störung

  • Burn-Out

  • Depression

  • Rezidivierende depressive Störung

  • Psychotherapie laufend

  • Psychotherapie Ende vor weniger als 2 Jahren

  • Somatoforme Schmerzstörung

  • Z. n. Suizidversuch

 

Angiologie, Herzkreislauf:

  • Aneurysma

  • Angina pectoris

  • Arteriosklerose der Aorta

  • Fallot-Tetralogie

  • Herzhöhlenmissbildungen

  • Herzinsuffizienz

  • Herzvergrößerung (mittel/schwer)

  • Herzklappenfehler, Herzklappenersatz

    • Aortenklappenersatz

    • Mitralklappeninsuffizienz

    • Mitralklappenprolaps

    • Mitralklappenrekonstruktion,

    • Mitralklappenstenose

  • KHK

  • Pavk

  • Phlebothrombose

  • Restriktive Kardiomyopathie

  • Z.n. Myokardinfarkt

 

Nephrologie, Urogenitalsystem:

  • Akute und chronische Glomerulonephritis

  • Blasenekstrophie

  • Blasenlähmung

  • Nephrotisches Syndrom

  • Nierentransplantation

 

Onkologie, Hämatologie:

  • Bösartige Tumore, CA (innerhalb der letzten 3 Jahre)

  • Chondrosarkom

  • Leukämien, Non Hodgkin Lymphome

 

Sucht:

  • Alkoholmissbrauch

  • Alkoholtoxische Hepatitis

  • Drogenkonsum, Drogenmissbrauch, aktuell oder innerhalb der letzten 5 Jahre

 

Gastroenterologisch:

  • Colitis Ulcerosa

  • Hämangiom der Leber

  • Leberkoma

  • Lebertransplantation

  • Leberzirrhose

  • Medikamentös-toxische Hepatitis

  • Morbus Crohn

  • NASH

  • Ösophagusruptur

  • Pankreasinsuffizienz, Pankreatitis

 

Stoffwechsel, Endokrinologie:

  • Diabetes mellitus Typ I und Typ II (Zuckerkrankheit)

 

ZNS, Schmerzsyndrome:

  • Arachnoidalzyste

  • Clusterkopfschmerz, schwerste Migräne

  • Creutzfeld-Jakob-Krankheit

  • Demenz

  • Epilepsie

  • Fibriomyalgie

  • Guillain-Barre-Syndrom

  • Morbus Alzheimer

  • Multiple Sklerose

  • Parkinson

  • Schlaganfall (schwer)

  • Z. n. Koma

 

Pneumologie:

  • COPD

  • Lungenödem

  • Rundherd in der Lunge

 

Körperbau, Bewegungsapperat:

  • Gewicht BMI > 36

  • Gewicht BMI > 42

  • Morbus Bechterew

  • Schwerbehinderung > 40%

  • Querschnittslähmungen

 

Rheumatische Erkankungen, Autoimmunerkrankungen:

  • Polyarthritis

  • Rheuma, letzter Schub < 5 Jahre

  • Systemischer Lupus Erythematodes

 

Infektionskrankheiten:

  • Hepatitis B

  • Hepatitis C

  • HIV Infektion

 

HNO:

  • Morbus Meniere

 

Ophtalmologie:

  • Netzhautablösung

  • Sehnerventzündung < 2 Jahre

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