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Ärztliche Versorgungswerk

DAS ÄRZTLICHE VERSORGUNGSWERK

Als Ärztin oder Arzt bist du Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk.

 

Das Versorgungswerk der Ärzte ist die wichtigste Säule der Absicherung, wenn es um deine Altersvorsorge geht.

Neben der Altersvorsorge bietet dir das Versorgungswerk allerdings noch weitere Leistungen.

Wie so oft, wenn es um finanzielle Angelegenheiten geht, bietet dir das Versorgungswerk nicht ausschließlich Vorteile. Es gibt ein paar Besonderheiten die du wissen und beachten solltest.

Für Ärzte gibt es bundesweit 18 Versorgungswerke. Teilweise sind diese für bestimmte Bundesländer zuständig, teilweise gibt es aber auch mehrere Versorgungswerke je Bundesland. Anhand dieser Tabelle kannst du erkennen, welches Versorgungswerk in welcher Region zuständig ist:

  1. SCHLESWIG-HOLSTEIN

  2. HAMBURG

  3. BREMEN

  4. BERLIN

  5. MECKLENBURG-VORPOMMERN

  6. NIEDERSACHSEN

  7. SACHSEN-ANHALT

  8. NORDRHEIN-WESTFALEN

  9. BRANDENBURG

  10. NORDRHEIN-WESTFALEN

  11. THÜRINGEN

  12. SACHSEN

  13. RHEINLAND-PFALZ

  14. RHEINLAND-PFALZ

  15. SAARLAND

  16. HESSEN

  17. BADEN-WÜRTTEMBERG

  18. BAYERN

Ärztliche Versorgugswerke in Deutschland
Gibt es Unterschiede zwischen den Versorgungswerken?

Ja. Dadurch, dass es sich bei den Versorgungswerken um rechtlich eigenständige Institutionen handelt, gibt es bei verschiedenen Punkten Unterschiede. Wie es im einzelnen um die Leistungen deines Versorgungswerkes steht, lässt sich in der jeweiligen Satzung des Versorgungswerkes nachlesen. Die Satzung ist i.d.R. öffentlich einsehbar und auf der Internetseite des Versorgungswerkes zu finden.

Einer der wichtigsten Unterschiede ist sicherlich die Art und Weise, wie die Leistungen des Versorgungswerkes finanziert werden. Im wesentlichen unterscheidet man zwischen den beiden Arten “Modifizierte Anwartschaftsdeckung” oder dem “Offene Deckungsplanverfahren”. Ersteres ist ähnlich der Finanzierung einer privaten Rentenversicherung. Eingezahlte Beträge stehen dem einzelnen Mitglied des Versorgungswerkes zu. Somit ist die Höhe und Dauer der Einzahlung direkt entscheidend dafür, wie hoch beispielsweise die spätere Altersrente sein wird. Das “Offene Deckungsplanverfahren” wiederum hat Ähnlichkeiten mit der Gesetzlichen Rentenversicherung. Hier erwirbt man durch seine Beiträge “Rentenpunkte”, deren Wert wiederum ist abhängig von einem “Rentenbemessungsfaktor”. Dadurch ist die Höhe der späteren Rente nicht direkt von den Beiträgen abhängig.

In der folgenden Tabelle sind verschiedene Unterschiede beschrieben:

Was bringt mir das Versorgungswerk?

Im wesentlichen sieht ein Versorgungswerk die Leistungen Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente vor. Mehr Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsrente findest du hier auf unserer Website: www.meinsternum.de/bu. Wie in der vorherigen Frage beschrieben, orientiert sich die Höhe der einzelnen Leistungen an verschiedenen Faktoren. Die durchschnittliche monatliche Altersrente aller Versorgungswerke lag 2015 bei 2.078 €. Die durchschnittliche monatliche BU-Rente lag in 2015 bei 1.811 € (Quelle BÄK 2015).

Muss ich das Versorgungswerk ändern, wenn ich umziehe?

In der Regel musst du dann, wenn dein neuer Wohn- und Arbeitsort einer anderen Ärztekammer zugehörig ist, in ein anderes Versorgungswerk eintreten. Je nachdem, ob ein “Überleitungsabkommen” zwischen den einzelnen Versorgungswerken besteht, können deine bisherigen Anwartschaften und Beträge des alten Versorgungswerkes in das neue übertragen werden. Wenn ein solches Abkommen nicht besteht, endet deine Beitragszahlung im alten Versorgungswerk und du erhältst aus dem alten eine deinen bisherigen Beiträgen angemessene Leistung im Falle einer Altersrente, Berufsunfähigkeit oder deine Hinterbliebenen eine Hinterbliebenenrente.

Wie viel muss ich ans Versorgungswerk bezahlen?

Die Höhe der Beiträge ins Versorgungswerk ist häufig analog der Beitragshöhe der Gesetzlichen Rentenversicherung. In 2024 liegt diese bei 18,6% des Einkommens, maximal bis zur “Beitragsbemessungsgrenze” (BBG). Die Höhe der BBG liegt 2024 bei 7.550 € monatlich für die alten Bundesländer und bei 7.450 € monatlich für die neuen Bundesländer. Das bedeutet, dass bis zu diesem Gehalt entsprechend prozentual Beiträge gezahlt werden müssen. Der Höchstbeitrag liegt damit monatlich bei 1.404,30 €. Angestellte teilen sich diesen Beitrag entsprechend der Gesetzlichen Rentenversicherung hälftig mit ihrem Arbeitgeber. Freiberufler müssen diesen Beitrag alleine tragen, wobei hier ein Mindestbeitrag zu entrichten ist, egal wie das hoch das Einkommen ist. Auf Wunsch kann man seinen Beitrag zum Versorgungswerk freiwillig erhöhen, um die Leistungen zu steigern. 

Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Leistungen eines Versorgungswerkes ausschließlich und alleine durch die Beitragszahlung der Mitglieder finanziert werden. Das ist anders, als beispielsweise bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, die für verschiedene Leistungen Steuerzuschüsse erhält. Eine solche “Subvention” gibt es im Versorgungswerk nicht.

Beispiel zweier Versorgungswerkbescheide

Dein Versorgungswerk schickt dir einmal im Jahr einen Bescheid. Aus diesem geht hervor, wie viel Geld in einem Jahr in das Versorgungswerk eingezahlt wurde und welche Leistung du erwarten kannst. Berücksichtige bitte, dass die Angaben nicht zwangsläufig verbindlich sind und diese sich jährlich anpassen. Das gilt für Erhöhungen, aber auch für Absenkungen der Leistungen. Zur Veranschaulichung findest du hier zwei Beispiele eines Bescheides der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Einmal den einer Berufsstarterin und einmal einen eines "alten Hasens":

Assistenzärztin, Berufsstarter, Gehalt: 54.000 € p.a.

Welche Nachteile hat ein Versorgungswerk?

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung zahlt dir dein Versorgungswerk keine sogenannten “Versicherungsfremde Leistungen” bzw. zahlt es sie nur eingeschränkt. Das wichtigste Beispiel dazu ist, dass du in deiner Altersrente keine zusätzlichen Gelder für deine Krankenversicherung erhalten wirst. Auch im Rentenalter musst du Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Bezieht jemand eine Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, erhält er von dieser einen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung. Beziehst du aber keine Rente aus der Gesetzlichen Rente, sondern ausschließlich aus anderen Quellen, erhältst du keinen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung und musst die Beiträge dazu komplett alleine tragen. Dabei ist es unerheblich, ob du privat oder gesetzlich krankenversichert bist. Ein weiteres Beispiel sind Kindererziehungszeiten. Die Gesetzliche Rentenversicherung wertet 3 Jahre Kindererziehungszeiten so, als hätte man 3 Jahre durchschnittlich in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, auch wenn man das wegen der Kindererziehung nicht getan hat. Zwar gibt es auch in verschiedenen Versorgungswerken gewisse Regelungen für Kindererziehungszeiten, meist sind diese aber nicht so “umfangreich” wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Bedeuten höhere Einzahlung auch gleich höhere Leistungen? Das kommt stark darauf an, wie das einzelne Versorgungswerk finanziell aufgestellt ist. An dieser Stelle weisen wir nur in Kürze auf die wahrscheinlich bekannten Probleme hin, die durch andauernde Niedrigzinsphase und der demografischen Entwicklung bestehen. Allerdings sollte gerade jungen Medizinern klar sein, dass sie im besonderen von dem demografischen Problem betroffen sind. Zum einen ist es so, dass Versorgungswerk Mitglieder statistisch länger leben, als der Durchschnitt aller Bundesbürger. Einen weiteren Grund wirst du während deines Studiums wahrscheinlich schon bemerkt haben. Es geht um die sogenannte “Feminisierung” der Versorgungswerke. Dadurch, dass deutlich mehr Frauen den Beruf Arzt ergreifen, bekommen Alterung und Langlebigkeit ein besonderes Gewicht. Das Ärzteblatt hat die Versorgungssituation der Mediziner bereits in einem Artikel aus dem Jahre 2011 sehr anschaulich unter dem Titel “Alterssicherung: Neue Bescheidenheit” beschrieben https://www.aerzteblatt.de/archiv/102937/Alterssicherung-Neue-Bescheidenheit

Altersstruktur ärztliches Versorgungswerk

Gerade aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase und des demografischen Wandels sprechen kritische Stimmen von massiven Finanzierungsproblemen einiger Versorgungswerke. Sehr Problematisch ist in diesem zusammenhang, dass es keine rechtlich geklärte Haftung im Falle einer Insolvenz eines Versorgungswerks gibt. Es gibt keine staatliche Garantie, die für die eingezahlten Beiträge einsteht. Es gibt auch keine private Absicherung, wie zum Beispiel in der privaten Versicherungsbranche (Protektor). Eine übergeordnete Finanzaufsicht wie die BaFin gibt es nicht und zuletzt mangelt es bei manchen Versorgungswerken an der Transparenz. So erfährt man als Mitglied nicht immer, wie es um das eigene Versorgungswerk bestellt ist und hat auch keine Möglichkeit zu sehen, wie das Geld angelegt und verwaltet wird.

Da wir häufig in der Beratung auf das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) stoßen, sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass es in allen Versorgungswerken einen Berufsunfähigkeitsschutz gibt. Dies ist erstmal sehr gut und stellt eine Besserstellung gegenüber der Gesetzlichen Rentenversicherung dar. Allerdings ist es auch so, dass hier lediglich von einem Grundschutz gesprochen werden kann. Näheres dazu haben wir auf unserer Website im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung beschrieben www.meinsternum.de/bu-wissen

Wir hoffen, dass dir unsere Informationen zum Versorgungswerk eine Hilfe sind. Für deine weiteren Fragen, lass uns gerne miteinander sprechen. 

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Was ist das Versorgungswerk?

Das Versorgungswerk ist die Einrichtung für die Altersvorsorge (und weiterer Leistungen…) für Ärzte (und weitere Berufe…), ähnlich der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Grundlage des ärztlichen Versorgungswerkes ist die einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts”.

Muss ich dem Versorgungswerk beitreten?

Ja. Als Arzt bist du Pflichtmitglied in dem für dich zuständigen ärztlichen Versorgungswerk. Du kannst dich aber zugunsten des Versorgungswerkes von der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das ist auch die übliche Vorgehensweise. Allerdings musst du das nicht tun. Die Konsequenz wäre jedoch, dass du sowohl in die Gesetzliche Rentenversicherung, als auch in das Versorgungswerk Beiträge einzahlen müsstest.   

Tipp! Wenn du bereits aus einer vorherigen beruflichen Tätigkeiten in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, dies aber weniger als 5 Jahre, kannst du deine Einzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag zurück verlangen. Hier findest du den notwendigen Antrag dafür: KLICK 

Welche Versorgungswerke gibt es?

Insgesamt gibt es in Deutschland 89 Versorgungswerke. Diese sind organisiert nach Kammerberufen und Bundesland. Zu den Kammerberufen gehören: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, teilweise Psychotherapeuten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Architekten und teilweise Ingenieure.

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