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Welche Gehaltsbestandteile zählen für die Jahresarbeitsentgeltgrenze – und was bedeutet das für deinen PKV-Wechsel?

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Was zählt beim Gehalt und warum es gerade für Ärzt*innen relevant ist

Immer wieder taucht in unseren Beratungen eine Frage auf, die viele Ärzt*innen im Kopf haben, wenn es um Krankenversicherung, Karriereplanung und Netto-Einkommen geht:

„Welches Gehalt zählt eigentlich für die Frage, ob ich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann?“



Jahresarbeitsentgeltgrenze
Kurz erklärt im Video (1 Min)


Wenn du dich intensiver mit dieser Themenwelt beschäftigst, stößt du unweigerlich auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – ein Begriff, der für viele erstmal abstrakt klingt. Dabei entscheidet genau diese Größe darüber, ob für dich als Angestellte*r eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV besteht oder nicht.

Und mit dem Jahreswechsel 2026 haben sich hier interessante Änderungen ergeben, die viele übersehen.



Jahresarbeitsentgeltgrenze

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze überhaupt?







Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze – oft auch „Versicherungspflichtgrenze“ genannt – bestimmt, wann ein Angestellter krankenversicherungsfrei wird und damit grundsätzlich in die private Krankenversicherung wechseln kann. 

Für das Jahr 2026 beträgt diese Grenze 77.400 € brutto pro Jahr – das entspricht einem Jahresgehalt von etwa 6.450 € brutto pro Monat. 

Angestellte, die regelmäßig mehr verdienen als dieser Betrag, sind nicht mehr automatisch verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu bleiben. Sie können sich freiwillig in der GKV versichern oder die PKV als Alternative wählen. 

Für Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2003 privat versichert waren, gilt eine sogenannte besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.750 € im Jahr. 



Welches Gehalt wird bei der Berechnung berücksichtigt?


Nun zur entscheidenden Frage:


Welche Bestandteile deines Gehalts fließen eigentlich in die Berechnung ein?

Grundsätzlich wird bei der Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze das sogenannte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt betrachtet. Dieses umfasst vor allem jene Bestandteile, die planmäßig wiederkehrend und dauerhaft gezahlt werden – also typischerweise dein festes Bruttogehalt aus dem Arbeitsvertrag.

Dazu zählen zum Beispiel:

• Das Grundgehalt

• regelmäßige Zulagen (sofern vertraglich vereinbart),

• feste Zuschläge, die dauerhaft gezahlt werden.


Was hingegen nicht oder nur eingeschränkt zählt, sind einmalige oder unregelmäßige Zahlungen wie bestimmte Bonuszahlungen, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen, die nicht regelmäßig jeden Monat/ jedes Jahr gezahlt werden. Ebenso fließen nicht-regelmäßige Einmalzahlungen, Dividenden oder Ausschüttungen außerhalb des Arbeitsvertrags nicht in das „regelmäßige“ Jahreseinkommen ein. 

Das macht die Berechnung im Einzelfall manchmal komplexer – besonders wenn variable Bestandteile im Spiel sind. Ein kurzer Blick auf deinen Arbeitsvertrag und die regelmäßigen Zahlungen kann hier oft schnell Klarheit schaffen.



Jahresarbeitsentgeltgrenze

Warum die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt – und was das für dich bedeutet






Die JAEG wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Für 2026 wurde sie auf 77.400 € festgelegt – ein spürbarer Anstieg gegenüber 73.800 € im Jahr 2025. 

Für viele Ärztinnen bedeutet das:

Die Schwelle, ab der ein Wechsel in die PKV grundsätzlich möglich ist, liegt höher als früher. Insbesondere angestellte Ärztinnen, die knapp über der bisherigen Grenze lagen, müssen nun prüfen, ob ihr Gehalt auch die neue Marke überschreitet.

Das kann Auswirkungen auf deine Krankenversicherungsfreiheit haben – und damit auf deine Wahlmöglichkeiten und Beiträge.



Welche Auswirkungen hat das Überschreiten der Grenze?


Wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der JAEG liegt, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr zwanghaft versichert.

Du hast dann zwei Optionen:


1. Du bleibst freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – z. B. wenn dir das System und die Leistungen dort besser erscheinen.

2. Du nutzt deine Wahlfreiheit und wechselst in die private Krankenversicherung (PKV).


Für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Beamtinnen gilt diese Einkommensgrenze nicht – sie können unabhängig vom Jahresarbeitsentgelt privat versichert sein. 

Wichtig: Damit du als Angestellte*r wechseln kannst, muss dein Einkommen nicht nur einmalig im aktuellen Jahr über der Grenze liegen – in der Praxis wird oft auch der Vormonats- und der erwartete aktuelle Jahresverdienst herangezogen. Eine sorgfältige Berechnung ist daher wichtig.



Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wieso variable Gehaltsbestandteile und Vertragsdetails eine Rolle spielen können





Gerade bei Ärzt*innen mit variablen Gehaltsbestandteilen – Bonus, Bereitschaftszulagen, Leistungsprämien, Sonderzahlungen – stellt sich oft die Frage:

Zählt das alles zur JAEG?

Die Antwort lautet: Nein – nicht pauschal.


Die Versicherungsfreiheit bzw. die Frage, ob du die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitest, basiert auf dem regelmäßigen, planmäßigen Gehalt. Variablen oder einmaligen Zahlungen wird dabei in der Regel kein dauerhafter Charakter zugeschrieben – und sie werden deshalb nicht in voller Höhe einbezogen. 

Das bedeutet für dich:

Nicht jedes Plus auf dem Konto macht dich automatisch „PKV-fähig“. Aber klar definierte, dauerhafte Bausteine deines Gehalts zählen – und genau hier lohnt es sich, gemeinsam mit deiner Personal- oder Gehaltsabrechnung zu schauen, was wirklich in die Berechnung einfließt.



Jahresarbeitsentgeltgrenze

Fazit: Jahresarbeitsentgeltgrenze und dein Schritt in die PKV


Ob du in die private Krankenversicherung wechseln kannst, hängt maßgeblich davon ab, ob dein «regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt» die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € (2026) übersteigt. 

Das Entscheidende dabei ist, dass nicht jedes Einkommen gleich behandelt wird: Nur das planmäßig wiederkehrende, vertraglich vereinbarte Gehalt zählt. Einmalzahlungen oder variable Boni wirken sich oft nicht in vollem Umfang aus.


Gerade bei komplexeren Gehaltsmodellen – wie sie bei vielen Ärzt*innen vorkommen – lohnt sich eine individuelle Prüfung, um sicherzugehen, ob du die Grenze wirklich erreichst.

Und: Überschreitest du die JAEG, heißt das nicht automatisch – aber grundsätzlich –, dass du in die PKV wechseln kannst. Es eröffnet dir die Wahlfreiheit, nicht mehr und nicht weniger.



👉 Tipp: Wenn du wissen möchtest, ob dein Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 wirklich übersteigt und welche Bestandteile dafür zählen, dann lohnt sich eine präzise Analyse deiner Gehaltsabrechnung.

👉 In unserer Beratung prüfen wir das gemeinsam und erklären dir alle Details verständlich.


Visuelle Checkliste: Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?


✅ Zählt zur JAEG (regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt)


  • Festes Grundgehalt

  • Alles, was vertraglich vereinbart und monatlich dauerhaft gezahlt wird.

  • Regelmäßige Zulagen

Zum Beispiel fest vereinbarte Funktions-, Stellen- oder Tätigkeitszulagen, wenn sie nicht befristet sind.

  • Dauerhafte Zuschläge

Etwa vertraglich garantierte Bereitschafts- oder Dienstzulagen, sofern sie planbar und regelmäßig anfallen.

  • Vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen

Nur dann, wenn sie mit hoher Sicherheit jedes Jahr gezahlt werden (z. B. fest zugesagtes 13. Gehalt).



❌ Zählt nicht (oder meist nicht) zur JAEG


  • Einmalzahlungen

  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ohne feste vertragliche Zusicherung, Prämien oder Sonderboni.

  • Variable Vergütungsbestandteile

  • Leistungs- oder erfolgsabhängige Boni, die nicht garantiert sind.

  • Überstundenvergütungen

Auch bei regelmäßiger Mehrarbeit gelten sie in der Regel als nicht planmäßig.

  • Einnahmen außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Zum Beispiel Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Nebentätigkeiten.

  • Sachleistungen

Dienstwagen, Essenszuschüsse oder andere geldwerte Vorteile zählen grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt.



⚠️ Graubereich – individuell prüfen


  • Bereitschaftsdienste und Rufdienste

Können zählen, wenn sie dauerhaft, vertraglich geregelt und regelmäßig vergütet werden.

  • Bonusmodelle im Klinikvertrag

Hier kommt es stark auf die konkrete Ausgestaltung im Arbeitsvertrag an.


👉 Fazit: Entscheidend ist nicht, was auf dem Konto landet, sondern was planmäßig, regelmäßig und dauerhaft vereinbart ist.



Gerade bei Ärzt*innen mit komplexen Gehaltsstrukturen lohnt sich eine individuelle Prüfung.


Ein einzelner Gehaltsbestandteil kann darüber entscheiden, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird – oder nicht.

👉 Wenn du Klarheit möchtest, prüfen wir deine Gehaltsbestandteile gemeinsam.





Finanzen klar & verständlich für Ärzt*innen.

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