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So kannst du bei deiner PKV Geld sparen

Aktualisiert: 21. Jan. 2023

Dir stehen unterschiedliche Möglichkeiten offen, um bei deiner Privaten Krankenversicherung (PKV) Geld zu sparen. In diesem Artikel gehen wir auf deine Möglichkeiten ein, die du bei deiner aktuellen PKV nutzen kannst. Das bedeutet, ein möglicher Wechsel deines Anbieters wird hier nicht thematisiert. Ein solcher Wechsel sollte auch immer sehr gut überlegt werden, da ein Wechsel für dich mit relevanten Nachteilen verbunden sein kann.


So verlierst du bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter Alterungsrückstellungen, die du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits gebildet hast. Hierbei handelt es sich um Geld, das für dich gedacht war, um deine Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten. Ein Neuabschluss führt auch dazu, dass du erneut die

beantworten musst. Auch dadurch können sich Schwierigkeiten ergeben


So kannst Geld bei deiner PKV sparen:


  1. Umstellen in einen Tarif mit Selbstbeteiligung

  2. Umstellen deines Tarifs auf geringere Leistungen

  3. Zahle deinen PKV-Beitrag jährlich

  4. Zahle deine PKV-Beiträge für Jahre im voraus

  5. Nutze dein Tarifwechselrecht nach § 204 VVG


1. Umstellen in einen Tarif mit Selbstbeteiligung


Eine Umstellung deines Tarifs kann unter Umständen dazu führen, dass du eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen musst. In der Regel gilt das aber nicht, wenn du deinen Tarif auf schwächere Leistungen reduzierst.


Die Umstellung eines Tarif ohne Selbstbeteiligung in einen Tarif mit Selbstbeteiligung, stellt eine Reduzierung der Leistung dar. Somit ist bei dieser Anpassung nicht von einer erneuten Gesundheitsprüfung auszugehen.


Bei der Umstellung deines Tarifs in eine Tarifvariante mit Selbstbeteiligung, wird dein Beitrag zur PKV günstiger. Du sparst also Geld. Dafür musst du dann aber im Rahmen des gewählten Selbstbehaltes (z.B. 600 € im Jahr) für Medikamente und ärztliche Behandlungen selbst aufkommen. Besonders für Angestellte ist ein Tarif mit Selbstbeteiligung eher nicht empfehlenswert. Das hängt damit zusammen, dass du als Angestellte*r bei deinen Beitragszahlungen an die PKV durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberzuschuss) unterstützt wirst. Eine Reduzierung des Beitrags kommt also nicht voll bei dir an, sondern dein Arbeitgeber darf sich ebenso über geringere Zahlungen freuen.


Allerdings musst du die Selbstbeteiligung für Leistungen selbst zahlen, dabei unterstützt dich dein Arbeitgeber nicht. Auch fällt eine mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit geringer aus, da der Beitrag günstiger ist.


Somit sind Tarife mit zum Teil hohen Selbstbeteiligungen eher Personen zu empfehlen die freiberuflich arbeiten.


2. Umstellen deines Tarifs auf geringere Leistungen


Du hast derzeit vielleicht ein 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus versichert? Prüfe, ob dein Anbieter die Möglichkeit zur Umstellung in einen Tarif mit 2-Bett-Zimmer bietet. Dies spart dir Beiträge. Ebenso könnte eine Reduzierung weiterer optionaler Tarifbestandteile für dich lohnend sein. Welche Möglichkeiten dir in diesem Zusammenhang offen stehen, kann nur im Einzelfall geprüft werden, da die Tarife je nach Anbieter höchst unterschiedlich sind.


Abseits der “offenen” Anpassungsmöglichkeiten durch Leistungsreduzierung in deinem Tarif, hast du auch ein besonderes Anpassungsrecht nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Was es damit auf sich hat, beschreiben wir in Punkt 5.


3. Zahle deinen PKV-Beitrag jährlich


Wusstest du, dass du deine Beiträge zur PKV jährlich zahlen kannst? Ähnlich wie bei anderen Versicherungen (Haftpflicht-, Kfz-Versicherung etc.) führt dies dazu, dass du mit einem Rabatt auf deinen Beitrag rechnen kannst.


Ein "Standard-Rabatt", der von vielen Anbietern bei jährlicher Zahlweise gewährt wird, liegt bei 4%.


Wenn deine PKV im Monat beispielsweise bei 700 € liegt, müsstest du also 700 € x 12 Monate = 8.400 € zahlen, abzgl. des Rabatts von 4% = 336 €. Somit hättest du im Jahr 336 € gespart.


Diese Ersparnis bleibt dir im Übrigen auch bei einer angestellten Tätigkeit voll erhalten. Du musst sie nicht mit deinem Arbeitgeber teilen. Die Bescheinigung des PKV-Anbieters für deinen Arbeitgeber für den Arbeitgeberzuschuss, berücksichtigt weiterhin deinen regulären Beitrag ohne Rabatt. Natürlich muss dein Arbeitgeber seinen Zuschuss zur PKV nicht jährlich zahlen. Du erhältst also im weiteren Verlauf monatlich deinen Zuschuss vom Arbeitgeber, obwohl du den Beitrag bereits für das ganze Jahr gezahlt hast.


Die Anpassung auf eine jährliche Zahlweise kann auch unterjährig erfolgen. Der Versicherer bucht die Beiträge für das restliche Kalenderjahr auf einmal ab und die neue sogenannte "Hauptfälligkeit" wird dann auf den 01.01 eines Jahres gelegt. Wenn du also beispielsweise Mitte des Jahres auf die jährliche Zahlweise umstellst, zahlst du zu dem Zeitpunkt die Hälfte des Jahresbeitrags abzüglich deines Rabatts darauf. Ab dem nächsten 01.01 wird dann der volle Jahresbeitrag abgebucht.



4. Zahle deine PKV-Beiträge für Jahre im voraus


Neben der eben beschriebenen Möglichkeit zur Zahlung der Beiträge im jährlichen Rhythmus, kannst du Beiträge zu deiner PKV bis zu 36 Monate im Voraus bezahlen. Der Grund, warum sich das für dich lohnen kann, ist steuerlich zu begründen.


Es gilt folgendes:


Beiträge deiner PKV sind unbegrenzt steuerlich abzugsfähig. Das bedeutet, dass du einen gewissen Teil deines PKV-Beitrags (durchschnittlich 85% - unterschiedlich je Tarif!) von der Steuer absetzen kannst.


Bleiben wir bei unserem Beispiel von eben mit den 700 € mtl. Beitrag, dann bedeutet das für dich, dass du in einem Jahr 7.140 € an PKV-Beitrag bei der Steuer absetzen kannst.

 

Rechnung: 700 € x 12 Monate = 8.400 €. 85% von 8.400 € = 7.140 €

 


Zahlst du deinen PKV-Beitrag für bis zu 36 Monate im Voraus, dann sind es sogar 21.420 €, die du in einem Jahr von der Steuer absetzen kannst.

 

Rechnung: 700 € x 36 Monate = 25.200 €. 85% davon sind 21.420 €

 


Diese Methode kann sich für dich unter 2 Gesichtspunkten lohnen:


1. Einkommenstarkes Jahr


Angenommen du hast in einem Jahr aufgrund irgendwelcher besonderer Umstände besonders hohe Einnahmen erzielt und musst dementsprechend für das Jahr besonders hohe Steuern zahlen, könntest du deine Steuerlast durch die Vorauszahlung deiner PKV-Beiträge für das Jahr senken. Du solltest jedoch auch berücksichtigen, dass die für die Steuer die PKV-Beiträge in den folgenden Jahren “fehlen”. Dadurch hast du in den Folgejahren möglicherweise einen steuerlichen Nachteil.


2. Steuerliche Berücksichtigung weiterer Versicherungen


Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ist dir bewusst, dass die Beiträge zu deiner BU von der Steuer abgesetzt werden können? Hiermit meinen wir jetzt nicht die Beiträge zu einer BU in Kombination mit einer steuergeförderten Rentenversicherung (Basis- bzw. Rürup-Rente), sondern eine “ganz normale” selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung.


Die Beiträge zu dieser Versicherung sind genauso wie Beiträge weiterer Versicherungen (Haftpflichtversicherung etc.) im Rahmen der sogenannten Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Allerdings gilt, anders als für die Beiträge zur Krankenversicherung, für die Absetzbarkeit dieser Versicherungen ein Höchstbetrag. Und eben dieser Höchstbetrag wird regelmäßig von den Beiträgen zu deiner Krankenversicherung (unabhängig ob GKV oder PKV) aufgebraucht. Somit kannst du deine Beiträge zur selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise nie von der Steuer absetzen.


Wenn du aber in einem Jahr keine Beiträge zu einer Krankenversicherung zahlen musst, weil du die Beiträge bereits im Vorjahr geleistet hast, kannst du in dem Jahr deine Beiträge beispielsweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen.


Ähnlich wie bei der Umstellung auf jährliche Zahlweise, kannst du auch eine Vorauszahlung unterjährig anstoßen.


Bitte berücksichtige, dass du deinen Nutzen dieser möglichen Variante mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin besprechen solltest.



5. Nutze dein Tarifwechselrecht nach § 204 VVG


Auch wenn du zu alt oder zu krank bist, um die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, hast du nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Hierbei werden die im Vorvertrag erworbenen Altersrückstellungen und Rechte auf den neuen Tarif voll angerechnet. Diese Änderung ist immer möglich. Es ist eine Sicherheitsmaßnahme für Versicherte, um sie vor Tricks bis hin zur regelrechten Täuschung durch Versicherungsunternehmen zu schützen.


Die Tricks der Versicherungen könnten darin bestehen, dass der Tarif zu eng kalkuliert wurde und dadurch die Prämien nachträglich deutlich höher angesetzt werden müssen, was wiederum zu einer Flucht gesunder Kunden führt und damit die Risikokalkulation deutlich verschlechtert.


Ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens hat für dich den Vorteil, dass die bisher angesparten Altersrückstellungen voll in den neuen Tarif angerechnet werden können. Im neuen Tarif wird man dadurch zum ursprünglichen Eintrittsalter versichert und nicht zum aktuellen Alter.


Hier noch ein letzter Tipp für dich für mögliche weitere Fragen zum Thema:



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