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Krank im Beruf: Die Einkommenslücke, die niemand auf dem Schirm hat


Die meisten Ärzt*innen, mit denen wir über Risikoschutz sprechen, denken sofort an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Verständlich – das ist das große, langfristige Risiko. Was dabei fast immer übersehen wird, ist ein kleineres, aber viel wahrscheinlicheres Szenario: eine längere Krankheit, die nicht dauerhaft ist, aber Wochen oder Monate dauert.



Genau in diesem Zeitraum entsteht eine Lücke, die für gut verdienende Ärzt*innen empfindlich ausfallen kann – und die mit Berufsunfähigkeit nichts zu tun hat.




Angestellt – und trotzdem nicht abgesichert


Die ersten sechs Wochen einer Krankheit sind unproblematisch. Dein Arbeitgeber zahlt dein volles Gehalt weiter, wie gewohnt. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld – und genau hier beginnt das Problem.


Infografik zur Einkommenslücke bei Krankheit: 6.000 €, 3.420 € Krankengeld, 2.580 € Lücke; Klinik-, Geld- und Rechner-Icons.

Krankengeld beträgt theoretisch 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, gedeckelt auf maximal 90 Prozent des Nettos. Klingt erstmal nach einem überschaubaren Abschlag. Das Entscheidende ist aber die Deckelung durch die Beitragsbemessungsgrenze – und die liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat. Verdienst du mehr, wird trotzdem nur bis zu diesem Betrag gerechnet.


Das Ergebnis: Maximal rund 3.400 bis 3.500 Euro netto Krankengeld im Monat – unabhängig davon, ob du 6.000, 8.000 oder 12.000 Euro netto verdienst.


Ein Beispiel: Ein Oberarzt mit einem regulären Nettoeinkommen von 6.000 Euro fällt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung auf rund 3.400 Euro Krankengeld. Das ist bereits eine Lücke von über 2.500 Euro im Monat.


Es kommt aber noch ein Punkt dazu, der regelmäßig übersehen wird: Solange du Krankengeld bekommst, fließt kein Gehalt mehr – und damit entfällt auch der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Wer privat versichert ist, zahlt seine PKV- und Pflegeversicherungsbeiträge in dieser Zeit komplett selbst, oft 800 bis über 1.000 Euro im Monat. Von den 3.400 Euro Krankengeld bleiben dann real häufig keine 2.500 Euro übrig – bei einem ursprünglichen Lebensstandard von 6.000 Euro netto.



Niedergelassen – und ab dem ersten Tag ohne Netz


Für niedergelassene Ärzt*innen ist die Ausgangslage noch direkter. Es gibt keinen Arbeitgeber, der die ersten sechs Wochen überbrückt. Fällst du aus, fallen die Einnahmen sofort weg – ab dem ersten Tag.


Was nicht wegfällt: die Praxismiete, die Gehälter deiner MFAs, die Leasingraten für Ultraschall- oder Röntgengeräte, die Darlehensraten. Diese Kosten laufen unbeirrt weiter, egal ob du arbeiten kannst oder nicht. Schon wenige Wochen ohne Einnahmen können eine Praxis in eine ernsthafte Schieflage bringen.


Krankentagegeld: Hände mit schwarzen Nägeln tippen auf weißer Tastatur; Stethoskop liegt auf hellem Schreibtisch im Praxisraum.

Genau hier erfüllt ein privates Krankentagegeld bei Niedergelassenen oft eine doppelte Funktion: Es deckt nicht nur den privaten Lebensunterhalt, sondern wird häufig genutzt, um eine Praxisvertretung zu bezahlen. Mit einem Vertreter bleibt die Praxis für Patient*innen offen, der Umsatz läuft weiter, und der komplette Stillstand wird vermieden.


Auch hier gilt: Während der Erkrankung müssen Beiträge zum Versorgungswerk und zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst getragen werden – aus eigener Tasche oder aus dem Krankentagegeld.


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Was eine private Krankentagegeldversicherung konkret leistet


Eine private Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Lücke – und zwar passgenau auf deine tatsächliche Situation.


Volle Differenz statt Kassendeckel: Das Krankentagegeld kann so kalkuliert werden, dass es exakt die Differenz zu deinem tatsächlichen Nettoeinkommen ausgleicht – inklusive der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die du selbst tragen musst.


Steuerfrei: Die Auszahlung ist komplett steuerfrei. Bei gesetzlich Versicherten kann der Progressionsvorbehalt eine kleine Rolle spielen, bei Privatversicherten entfällt das vollständig.


Zeitlich unbegrenzt: Während die GKV nach 78 Wochen aussteuert, zahlt die private Krankentagegeldversicherung unbegrenzt weiter – solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt ist und keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt.


Flexibler Beginn: Angestellte legen den Start meist auf das Ende der Lohnfortzahlung, also den 43. Tag. Niedergelassene können den Leistungsbeginn deutlich früher wählen – ab dem 4., 8. oder 15. Tag, um sofortige Liquiditätsengpässe zu vermeiden.



Ein Vorteil, den viele nicht kennen: ärztliche Gruppenverträge


Über ärztliche Berufsverbände lassen sich oft Gruppenverträge mit Versicherern abschließen, die einzelne Ärzt*innen am freien Markt nicht bekommen. Prämiennachlässe von bis zu 40 Prozent sind dabei keine Seltenheit.


Ein Detail, das besonders wichtig ist: Bei vielen dieser Kollektivverträge verzichtet der Versicherer vollständig auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet, der Vertrag bleibt auch bestehen, wenn du mehrfach und länger erkrankst – ein Versicherer kann sich davon nicht einseitig trennen. Gerade bei Praxisgründungen sind über solche Verträge oft hohe Tagessätze möglich, ohne dass vorher ein Einkommensnachweis verlangt wird.


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Zwei wichtige Abgrenzungen, die oft durcheinandergehen


Berufsunfähigkeit: Junge Frau im Rollstuhl am Seeufer vor Nadelwald, im hellen Sonnenlicht, blickt nach rechts.

Krankentagegeld ist nicht das Gleiche wie eine Praxisausfallversicherung. Das Krankentagegeld schützt dich als Person bei Arbeitsunfähigkeit. Die Praxisausfallversicherung dagegen ist eine Sachversicherung für den Betrieb – sie greift zum Beispiel, wenn die Praxis behördlich angeordnet schließen muss, obwohl du selbst gesund bist.


Und die wichtigste Schnittstelle: Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit. Das Krankentagegeld zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Wird der Zustand chronisch und es liegt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vor, stellt der Krankentagegeld-Versicherer die Zahlung ein – meist genau in dem Moment, in dem die BU-Versicherung erst mit der Prüfung beginnt.


Genau in dieser Übergangsphase entsteht oft eine zweite, gefährliche Lücke. Deshalb sollten Krankentagegeld und BU-Rente – idealerweise beim selben Anbieter und mit aufeinander abgestimmten Klauseln – nahtlos ineinandergreifen. Wer das bei Vertragsschluss nicht beachtet, riskiert genau dort eine Einkommenslücke, wo sie am unangenehmsten ist: am Übergang von vorübergehend zu dauerhaft.



Fazit: Die unsichtbare Lücke schließen, bevor sie sichtbar wird


Die Berufsunfähigkeit ist das Risiko, über das alle sprechen. Die Einkommenslücke durch eine längere, aber vorübergehende Krankheit ist das Risiko, das die meisten übersehen – und das deutlich wahrscheinlicher eintritt.


Ob angestellt oder niedergelassen: Ein durchdachtes Krankentagegeld, idealerweise über einen ärztlichen Gruppenvertrag und exakt abgest immt auf eine bestehende oder geplante BU-Versicherung, schließt genau diese Lücke. Bevor du sie im Ernstfall am eigenen Konto spürst.


Kurze Frage per E-Mail: hallo@meinsternum.de oder


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Finanzen klar & verständlich für Ärzt*innen.

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