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Kann eine höhere Beitragsbemessungsgrenze die GKV retten?

Aktualisiert: 4. Aug.

Beitragsbemessungsgrenze





Beitragsbemessungsgrenze












Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in der Krise – das Defizit 2024 lag bei rund zehn Milliarden Euro. Steigende Kosten für Klinikaufenthalte, Medikamente, Pflege und Verwaltung bringen das System an seine Grenzen. Ein Vorschlag, der gerade kontrovers diskutiert wird: die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf rund 8.000 Euro monatlich. Doch was würde das konkret bedeuten – für dich als Ärzt*in, für deine Praxis, für deine Angestellten?



Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?


Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge in die Sozialversicherungen abgeführt werden müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

Aktuell gilt in der GKV eine BBG von 5.512,50 € brutto im Monat. In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt sie deutlich höher – bei 8.050 €. Genau diese Differenz wird zunehmend als ungerecht empfunden. Denn Gutverdiener zahlen zwar prozentual den gleichen Beitragssatz wie alle anderen, aber eben nur bis zur Grenze – das nennt man regressive Finanzierung.



Der Vorschlag: BBG rauf – GKV retten?


SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis bringt nun ins Spiel, die BBG auch in der GKV auf 8.000 Euro anzuheben – also auf das Niveau der Rentenversicherung. Das Ziel: Mehr Einnahmen für die GKV durch höhere Beiträge von Gutverdienenden, gleichzeitig Entlastung für die Solidargemeinschaft.

Das würde für viele Ärztinnen als GKV-Mitglied bedeuten: Mehr Abgaben. Für privat Versicherte oder Praxisinhaberinnen hätte die Reform erstmal keine direkte Auswirkung – aber sie betrifft indirekt alle, die im Gesundheitswesen arbeiten oder eine Praxis führen.



Wer profitiert – und wer nicht?


Pro GKV-Anhebung:


  • Mehr Einnahmen: Die GKV könnte durch die höheren Beiträge von Gutverdienenden ihre Defizite schneller abbauen.

  • Gerechteres System: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr – so das Argument der Sozialverbände.

  • Stabilere Beitragssätze für alle anderen: Die Mehrbelastung einzelner könnte verhindern, dass die Allgemeinheit bald tiefer in die Tasche greifen muss.


Contra GKV-Anhebung:


  • Belastung der Gutverdiener: Ärztinnen, Klinikleitungen oder Praxismanagerinnen mit höheren Gehältern müssten monatlich bis zu 250 € zusätzlich zahlen.

  • Gefahr der Abwanderung: Je teurer die GKV für Besserverdiener wird, desto attraktiver wird die private Krankenversicherung. Und das würde der GKV weitere Beitragszahler*innen entziehen.

  • Keine echte Strukturreform: Kritiker sagen: Statt an der Beitragsschraube zu drehen, sollten lieber Kosten gesenkt, Verwaltungsprozesse digitalisiert und Versorgungsstrukturen modernisiert werden.



Was bedeutet das für dich als Ärzt*in?


Egal ob du selbst gesetzlich oder privat versichert bist – der Vorschlag hat direkte Auswirkungen auf deine berufliche Realität:


  • Angestellte Ärzt*innen in der GKV mit Gehältern über der aktuellen BBG würden stärker belastet. Das schmälert das Nettogehalt spürbar.

  • Praxismitarbeiter*innen mit steigenden Gehältern könnten an die Grenze heranrücken – auch hier würde die BBG-Erhöhung finanziellen Druck erzeugen.

  • Praxisinhaber*innen müssten möglicherweise mehr Beratung und Aufklärung leisten, um bei Gehaltsverhandlungen oder Tarifumstellungen Transparenz zu schaffen.


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Risiko: GKV-Verlust durch Wechselwelle?


Ein realistisches Risiko: Wenn die GKV für Gutverdienerinnen zu teuer wird, steigt der Anreiz, in die PKV zu wechseln. Gerade unter Ärztinnen ist die Bereitschaft zur privaten Absicherung ohnehin hoch. Problematisch wird es, wenn die GKV dadurch weitere „zahlkräftige Mitglieder“ verliert – denn das führt zu einer Schieflage: immer mehr Leistungsempfängerinnen, immer weniger Beitragszahlerinnen. Das wäre langfristig nicht nachhaltig.

Ein solcher Trend würde auch deine Praxis indirekt treffen – etwa durch steigende Umlagen, neue gesetzliche Vorgaben oder zusätzliche Bürokratie.



Fazit: Ein Puzzlestück, aber keine Lösung


Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze könnte der GKV finanziell kurzfristig helfen – ja. Aber sie ist keine echte Reform. Wenn nicht auch an den Ausgaben geschraubt wird – etwa durch bessere Steuerung, Digitalisierung und weniger Bürokratie –, wird das Problem nur verschoben.

Für Ärzt*innen heißt das: Wachsam bleiben, Entwicklungen verfolgen, und die eigene Absicherung regelmäßig prüfen – sei es als Angestellter oder als Praxisinhaberin.

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