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Berufsunfähigkeitsversicherung: Welche Annahmemöglichkeiten gibt es – und was bedeuten sie für dich?

meinsternum Podcast


„Ich bin doch gesund – das wird schon klappen." So denken viele Ärzt*innen, wenn es um den Abschluss einer BU-Versicherung geht. Bis die Risikoprüfung zeigt, dass schon ein Arztbesuch vor drei Jahren die Sache komplizierter macht als gedacht.

Was die wenigsten wissen: Du musst nicht schwer krank sein, damit ein Versicherer deinen Antrag nicht einfach durchwinkt. Eine Physiotherapie wegen Rückenbeschwerden, eine Schilddrüsendiagnostik, ein paar Sitzungen Paarberatung – all das kann reichen, um den Weg zur BU-Versicherung deutlich steiniger zu machen.


Kurz erklärt im Video (3 Min)


BU Annahmemöglichkeiten

Gleichzeitig ist es wichtig zu verstehen: Eine Erschwernis ist kein Grund, auf den Schutz zu verzichten. Im Gegenteil. Es gibt verschiedene Annahmemöglichkeiten – und nicht jede bedeutet schlechte Nachrichten.




Was bei der Risikoprüfung passiert


BU Annahmemöglichkeiten

Bevor ein BU-Vertrag zustande kommt, stellt der Versicherer Gesundheitsfragen. Abgefragt werden in der Regel ambulante Behandlungen der letzten fünf Jahre und stationäre Behandlungen der letzten zehn Jahre. Auf Basis deiner Angaben trifft der Versicherer ein sogenanntes Votum – also eine Entscheidung darüber, ob und zu welchen Bedingungen er dich versichern kann.


Dieses Votum kann sechs verschiedene Ergebnisse haben. Jedes davon hat eigene Konsequenzen – und jedes lässt sich mit einem konkreten Beispiel besser verstehen.


1. Normale Annahme

Das ist das Wunschergebnis. Der Versicherer sieht kein erhöhtes Risiko und nimmt dich zu normalen Bedingungen auf. Voller Schutz, regulärer Beitrag, keine Einschränkungen.

Beispiel: Du bist 28, Assistenzärztin in der Inneren Medizin, warst in den letzten fünf Jahren nur bei Routineuntersuchungen und hast keine dokumentierten Beschwerden. Der Antrag wird ohne Erschwernis angenommen.


2. Risikozuschlag

Der Versicherer sieht ein erhöhtes Risiko, ist aber bereit, dich vollständig zu versichern – gegen einen höheren Beitrag. Der große Vorteil: Es wird nichts ausgeschlossen. Im Leistungsfall bist du umfassend geschützt, egal welche Ursache zur Berufsunfähigkeit führt.

Beispiel: Du bist 32, Facharzt für Anästhesie, und hast einen BMI von 31. Der Versicherer stuft das als erhöhtes Risiko ein und bietet dir den vollen Schutz mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf den Beitrag an.

Risikozuschläge gibt es typischerweise bei Übergewicht, behandeltem Bluthochdruck, Migräne oder bestimmten Hobbys wie Kampfsport.


3. Leistungsausschluss

Der Versicherer bietet dir einen Vertrag an, schließt aber eine bestimmte Erkrankung oder einen bestimmten Körperbereich vom Versicherungsschutz aus. Du zahlst den normalen Beitrag – aber wenn die Berufsunfähigkeit durch die ausgeschlossene Ursache eintritt, leistet der Versicherer nicht.

Beispiel: Du bist 30 und hattest vor zwei Jahren eine Knieoperation nach einem Skiunfall. Der Versicherer bietet dir den Vertrag mit einem Ausschluss für den Bereich Kniegelenke an. Wirst du aus einem anderen Grund berufsunfähig – etwa wegen einer psychischen Erkrankung oder eines Bandscheibenvorfalls – leistet die Versicherung ganz normal.

Wichtig zu wissen: Ein Leistungsausschluss kann nach einigen Jahren überprüft und unter Umständen wieder aufgehoben werden, wenn die zugrunde liegende Erkrankung ausgeheilt ist. Lass dir das am besten bei Vertragsschluss schriftlich bestätigen.


4. Risikozuschlag und Leistungsausschluss kombiniert

In manchen Fällen sagt der Versicherer: Ich versichere dich, aber mit Zuschlag und Ausschluss gleichzeitig. Das passiert, wenn mehrere Risikofaktoren vorliegen, die sich nicht allein über einen Zuschlag oder einen Ausschluss abbilden lassen.

Beispiel: Du bist 35, Fachärztin für Chirurgie. Du hast dokumentierte Migräne und vor drei Jahren eine Handgelenksoperation nach einer Sehnenscheidenentzündung. Der Versicherer bietet dir einen Zuschlag wegen der Migräne und einen Ausschluss für das rechte Handgelenk an.


5. Rückstellung

Eine Rückstellung ist kein Nein – aber auch kein Ja. Der Versicherer teilt mit, dass er zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung treffen kann, weil eine aktuelle Behandlung noch nicht abgeschlossen ist oder eine Diagnose noch nicht lange genug zurückliegt.

Beispiel: Du bist 29 und hast vor vier Monaten eine Psychotherapie abgeschlossen. Der Versicherer möchte sehen, wie sich dein Gesundheitszustand über die nächsten Monate entwickelt, und stellt den Antrag für zwölf Monate zurück. Danach wird erneut geprüft.

Rückstellungen kommen häufig vor bei laufenden oder kürzlich beendeten Psychotherapien, geplanten Operationen oder frisch diagnostizierten Erkrankungen. Der Vorteil gegenüber einer Ablehnung: Du weißt, dass der Versicherer grundsätzlich offen ist – nur der Zeitpunkt passt noch nicht.


6. Ablehnung

Im ungünstigsten Fall lehnt der Versicherer den Antrag komplett ab. Das Risiko ist aus seiner Sicht so hoch, dass er keinen Vertrag anbieten kann – auch nicht mit Zuschlag oder Ausschluss.

Beispiel: Du hast eine diagnostizierte Multiple Sklerose, einen insulinpflichtigen Diabetes oder eine schwere psychische Erkrankung mit mehrjährigem Verlauf. In solchen Fällen ist eine klassische BU-Versicherung bei den meisten Anbietern nicht mehr möglich.

Aber auch hier gilt: Eine Ablehnung bei einem Versicherer bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung bei allen. Die Risikoeinschätzung variiert von Anbieter zu Anbieter erheblich.


Du bist unsicher, ob und zu welchen Bedingungen du eine BU bekommst?


BU Annahmemöglichkeiten

Wir prüfen das für dich – mit einer anonymen Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, bevor ein formaler Antrag gestellt wird.


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Warum die Unterschiede zwischen Versicherern so groß sind


BU Annahmemöglichkeiten

Ein Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Versicherer bewerten dieselbe Vorerkrankung zum Teil völlig unterschiedlich. Wo Anbieter A einen Leistungsausschluss verlangt, bietet Anbieter B eine normale Annahme. Wo einer ablehnt, macht ein anderer ein Angebot mit Zuschlag.

Genau deshalb ist es wichtig, vor einem formalen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen – und zwar bei mehreren Versicherern gleichzeitig. So erfährst du, welche Optionen dir offenstehen, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird. Denn ein abgelehnter Antrag wird in der Branchendatenbank HIS gespeichert und kann zukünftige Anträge bei anderen Anbietern erschweren.


Wenn du bereits eine BU mit Erschwernis hast


Nicht nur für Neuabschlüsse ist das Thema relevant. Auch wer bereits eine BU-Versicherung mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss hat, sollte den Vertrag nach einigen Jahren prüfen lassen.

Der Grund: Wenn die Erkrankung, die zur Erschwernis geführt hat, inzwischen ausgeheilt ist oder sich stabilisiert hat, kann der Zuschlag reduziert oder der Ausschluss aufgehoben werden. Das passiert aber nicht automatisch – du musst aktiv auf den Versicherer zugehen oder eine erneute Risikoprüfung anstoßen.

Beispiel: Du hast deine BU mit 26 abgeschlossen, damals mit einem Risikozuschlag wegen Übergewicht. Inzwischen bist du 33 und dein BMI ist seit zwei Jahren im Normalbereich. In vielen Fällen lässt sich der Zuschlag jetzt entfernen – das spart über die restliche Laufzeit eine erhebliche Summe.


Exkurs: Warum die Gesundheitsfragen so wichtig sind


BU Annahmemöglichkeiten

Viele unterschätzen die Tragweite der Gesundheitsfragen bei Antragstellung. Was du dort angibst, bildet die vertragliche Grundlage deiner BU-Versicherung. Und was du dort nicht angibst, kann dir Jahre später zum Verhängnis werden.

Der rechtliche Begriff dafür lautet vorvertragliche Anzeigepflicht. In der Praxis heißt das: Du bist verpflichtet, alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Das betrifft Arztbesuche, Diagnosen, Therapien, Krankschreibungen – alles, wonach konkret gefragt wird, und zwar innerhalb der angegebenen Abfragezeiträume.

Die Prüfung erfolgt in der Regel nicht bei Antragstellung. Sie erfolgt im Leistungsfall. Und dann wird es ernst. Der Versicherer fordert deine Patientenakte an, gleicht sie mit deinen Angaben ab – und findet jede Lücke.

Die Folgen können gravierend sein. Bei fahrlässigen Falschangaben kann der Versicherer den Vertrag anpassen oder kündigen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann er vom Vertrag zurücktreten – und du stehst im schlimmsten Fall ohne Schutz da, obwohl du jahrelang Beiträge gezahlt hast. Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag sogar anfechten, mit einer Frist von bis zu zehn Jahren nach Vertragsschluss.

Die wichtigste Regel lautet deshalb: Lieber eine Angabe zu viel als eine zu wenig. Und im Zweifel vor der Antragstellung die Patientenakte bei deiner Krankenkasse anfordern, um nichts zu vergessen.

Gerade bei Ärzt*innen erleben wir immer wieder einen bestimmten Denkfehler: „Ach, das war doch nur eine Routinesache, das zählt bestimmt nicht." Doch – es zählt. Eine dokumentierte Rückenschmerzbehandlung, eine Überweisung zum Orthopäden, ein Hautarztbesuch wegen eines auffälligen Leberflecks – all das muss angegeben werden, wenn danach gefragt wird.


Warum ein früher Abschluss so viel Sinn macht


Die Risikoprüfung bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum – in der Regel die letzten fünf bis zehn Jahre. Je jünger du bist, desto kürzer ist die Liste der dokumentierten Arztbesuche. Und je weniger es zu berichten gibt, desto wahrscheinlicher ist eine normale Annahme.

Mit jedem weiteren Jahr steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich etwas in deiner Akte ansammelt. Nicht, weil du krank bist – sondern weil das Leben passiert. Ein Sportunfall, eine Phase mit Schlafstörungen, eine Überweisung wegen Kopfschmerzen, ein Blutbild mit leicht erhöhten Werten. All das kann in der Risikoprüfung relevant werden.

Wer früh abschließt, sichert sich den unkompliziertesten Zugang – und den günstigsten Beitrag. Wer wartet, zahlt mehr, bekommt möglicherweise Einschränkungen oder verliert im schlimmsten Fall die Möglichkeit, sich überhaupt noch zu versichern.


Fazit: Nicht ob, sondern wie


BU Annahmemöglichkeiten

Die Frage ist selten, ob eine BU-Versicherung möglich ist. Die Frage ist, zu welchen Bedingungen. Und genau das lässt sich herausfinden, bevor du einen formalen Antrag stellst.

Eine anonyme Risikovoranfrage kostet nichts, hinterlässt keine Spuren und gibt dir Klarheit darüber, wo du stehst. Ob normale Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder eine Kombination – du weißt vorher, was dich erwartet.

Und wenn du bereits eine BU mit Erschwernis hast: Lass prüfen, ob sich nach ein paar Jahren etwas verbessern lässt. Das ist oft einfacher, als viele denken.


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