Warum korrekte Gesundheitsangaben bei der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend sind
- Patrick Senn

- vor 2 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Ärzt*innen. Umso erstaunlicher ist es, wie häufig sie unter Zeitdruck abgeschlossen wird – nach dem Motto:
„Lieber jetzt schnell sichern, bevor noch etwas passiert.“
Was gut gemeint ist, kann jedoch genau das Gegenteil bewirken. Denn bei kaum einer Versicherung entscheidet die Qualität des Antrags so stark über den tatsächlichen Wert des Vertrags wie bei der BU.
Im Mittelpunkt steht dabei ein Thema, das regelmäßig unterschätzt wird: die korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen..
Gesundheitsfragen sind kein Formular – sie sind das Fundament deiner BU
Die Gesundheitsfragen im BU-Antrag sind keine Formalität. Sie bilden die Grundlage dafür,
ob ein Versicherer dich annimmt,
zu welchen Bedingungen,
und vor allem: ob er im Leistungsfall auch tatsächlich zahlt.
Gefragt wird meist nach ärztlichen Behandlungen, Diagnosen, Beschwerden und Medikamenteneinnahmen innerhalb klar definierter Zeiträume. Entscheidend ist dabei nicht deine persönliche Einschätzung („Das war doch nichts“), sondern das, was medizinisch dokumentiert wurde – und wonach konkret gefragt wird.
Gerade Ärzt*innen neigen dazu, ihre eigene Krankengeschichte zu relativieren. Was medizinisch als Nebendiagnose lief oder subjektiv längst erledigt ist, kann versicherungsrechtlich jedoch eine ganz andere Relevanz haben.
Praxisbeispiel aus der Beratung: Warum Genauigkeit schützt
Im vergangenen Jahr haben wir eine Person beraten, die zuvor bereits bei einer anderen Stelle zur BU beraten worden war. Dort wurde ein zeitnaher Abschluss empfohlen – mit dem Hinweis, man solle nicht zu lange warten, da der Beitrag im Folgejahr teurer wird, aufgrund des gesteigerten Alters (technisch plus 1 Jahr).
In unserer Beratung haben wir bewusst einen anderen Fokus gesetzt. Nicht die Geschwindigkeit stand im Vordergrund, sondern die Frage: Ist der Antrag am Ende auch belastbar?
Wir haben gemeinsam über die Bedeutung der Gesundheitsfragen gesprochen und angeregt, vor einem Antrag einen Blick in die eigene Patientenakte zu werfen. Erst dadurch wurde sichtbar, dass dort eine F-Diagnose (psychischer Bereich) dokumentiert war.
Das Ergebnis: Ein regulärer BU-Abschluss ist aktuell nur sehr eingeschränkt bzw. nahezu nicht möglich.
Das ist zunächst ernüchternd – aber entscheidend. Denn hätte die Person dem Rat zum schnellen Abschluss gefolgt und diese Diagnose nicht angegeben, wäre das Risiko enorm gewesen. Im Leistungsfall hätte der Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung geprüft. Die Folge hätte eine Leistungsverweigerung oder sogar die Anfechtung des gesamten Vertrags sein können.
Kurz gesagt: Der schnelle Abschluss hätte möglicherweise zu einem Vertrag geführt, der im Ernstfall keinen verlässlichen Schutz geboten hätte.
„Unwissentlich falsch“ schützt nicht
Ein häufiger Irrtum lautet: „Ich wusste es ja nicht besser.“ Versicherungsrechtlich ist das leider kein ausreichender Schutz. Entscheidend ist, ob die Gesundheitsfragen objektiv korrekt beantwortet wurden – nicht, ob man subjektiv davon ausgegangen ist, alles richtig gemacht zu haben.
Gerade deshalb ist es so wichtig, sich Zeit zu nehmen, Unterlagen zu prüfen und bei Unsicherheiten nicht zu raten, sondern nachzusehen.
Die gute Nachricht: BU-Abschluss auch mit verkürzter Gesundheitsprüfung möglich
Was viele nicht wissen: Ein auffälliger Gesundheitsverlauf bedeutet nicht automatisch, dass ein BU-Abschluss unmöglich ist.
Wir können für Ärzt*innen ein BU-Konzept mit verkürzter Gesundheitsprüfung anbieten, das in vielen Fällen eine sehr gute Alternative darstellt – insbesondere bei bestehenden oder früheren Vorerkrankungen.
Bei diesem Konzept gilt unter anderem:
Viele klassische Gesundheitsfragen entfallen vollständig, z. B. zu Größe und Gewicht, bestimmten Sportarten, Hauterkrankungen oder Bagatellthemen.
Die verbleibenden Gesundheitsfragen beziehen sich nur auf einen Zeitraum von drei Jahren.
Es handelt sich um vollwertigen BU-Schutz – keine abgespeckte Leistung.
Der Abschluss erfolgt zum regulären Beitrag und zu den gleichen Bedingungen wie bei einer normalen Gesundheitsprüfung.
Keine Leistungsausschlüsse „durch die Hintertür“, keine versteckten Nachteile.
Gerade für Ärzt*innen mit dokumentierten Diagnosen – etwa im psychischen oder orthopädischen Bereich – kann dieses Vorgehen den entscheidenden Unterschied machen. Nicht schnell, sondern strategisch.
Nicht schnell abschließen – sondern richtig
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet sich nicht dadurch aus, dass sie schnell abgeschlossen wurde. Sondern dadurch, dass sie auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch trägt, wenn sie wirklich gebraucht wird.
Dazu gehört:
eine saubere Vorbereitung der Gesundheitsangaben,
gegebenenfalls eine anonyme Risikovoranfrage,
und die Prüfung, ob ein verkürztes Gesundheitskonzept sinnvoll ist.
All das braucht etwas Zeit – schützt aber vor existenziellen Risiken.
Fazit: Die Gesundheitsprüfung entscheidet über den Wert deiner BU
Die BU ist nur so gut wie ihr Antrag. Wer hier unter Zeitdruck handelt oder Gesundheitsangaben unterschätzt, riskiert einen Vertrag, der im Ernstfall nicht leistet.
Die gute Nachricht: Auch bei Vorerkrankungen gibt es heute saubere, faire und leistungsstarke Lösungen – wenn man sie kennt und richtig nutzt.
👉 Unser Rat: Schließe keine BU ab, bevor deine Gesundheitsangaben strukturiert geprüft wurden.
👉 Wir prüfen gemeinsam, ob eine verkürzte Gesundheitsprüfung für dich infrage kommt.
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