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Berufsunfähig – und jetzt?

Berufsunfähig – und jetzt?




Berufsunfähig – und jetzt?

Was du beweisen musst, damit du deine BU-Rente bekommst






Die Vorstellung, den eigenen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, ist für viele beängstigend – vor allem für Ärzt*innen, deren Berufsbild stark mit persönlichem Einsatz und Identität verknüpft ist. Gut, wenn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Ernstfall einspringt und die finanzielle Existenz sichert. Doch viele Betroffene merken schnell: Die Auszahlung der BU-Rente ist kein Selbstläufer.


In diesem Artikel erfährst du im Detail, welche Nachweise du erbringen musst, wie der Leistungsprozess abläuft, wo häufige Stolperfallen liegen – und wie dich der meinsternum BU-Leistungsservice dabei unterstützen kann.



Warum eine BU für Ärzt*innen besonders wichtig ist


Als Ärztin arbeitest du unter hoher körperlicher und psychischer Belastung. Ob OP, Nachtschichten, Verantwortung für Patientinnen oder stressige Verwaltungsaufgaben – dein Berufsalltag ist kein 9-to-5-Job. Umso größer die Auswirkungen, wenn du plötzlich gesundheitlich nicht mehr kannst.

Eine Berufsunfähigkeit kann viele Ursachen haben:

  • orthopädische Beschwerden (z. B. Rücken, Gelenke, Haltungsschäden)

  • psychische Erkrankungen (Burnout, Depression, Trauma)

  • neurologische oder kardiologische Diagnosen

  • onkologische Erkrankungen

  • chronische Erschöpfungssyndrome (z. B. Long Covid)

Gerade in medizinischen Berufen sind die Schwellen zur Berufsunfähigkeit oft schneller erreicht als gedacht. Deshalb ist eine leistungsstarke BU-Absicherung ein Muss – und sollte regelmäßig überprüft werden.



Was bedeutet eigentlich „berufsunfähig“?


Laut Versicherungsvertragsgesetz (§172 VVG) bist du berufsunfähig, wenn du „deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst“ – durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall.

Wichtig ist: Es geht immer um deine konkrete berufliche Tätigkeit, nicht um irgendeinen Beruf. Als Ärzt*in in der Notaufnahme gelten also andere Maßstäbe als bei einer rein beratenden Tätigkeit in der Gesundheitsverwaltung.



Der Leistungsfall: Das erwartet die Versicherung von dir


Wenn du berufsunfähig wirst, musst du das der Versicherung mitteilen – und das nicht einfach formlos, sondern mit einer ganzen Reihe an Nachweisen. Die Beweislast liegt dabei komplett bei dir.


1. Ärztliche Nachweise


Dein erster Schritt: Lass dir deine gesundheitliche Einschränkung ärztlich bescheinigen. Du brauchst idealerweise ein Attest mit folgenden Angaben:

  • Diagnose (klar formuliert, keine Allgemeinplätze)

  • Prognose (voraussichtlich dauerhaft, nicht nur vorübergehend)

  • Berufliche Auswirkungen (Warum kannst du deinen konkreten Beruf nicht mehr ausüben?)

Tipp: Lass sowohl deine Hausärztin als auch relevante Fachärztinnen zu Wort kommen – je spezifischer, desto besser.



2. Tätigkeitsbeschreibung


Jetzt musst du darlegen, was du vorher genau gemacht hast. Nicht: „Ich war Ärztin in einer Klinik.“ Sondern: „Ich habe regelmäßig Schichtdienste übernommen, war körperlich stark belastet durch Notfallbehandlungen, OPs, administrative Leitungstätigkeiten und Visiten mit teils langen Laufwegen.“

Die Tätigkeitsbeschreibung sollte enthalten:

  • Typische Aufgaben und Abläufe

  • Arbeitszeiten, Belastungen und Umfeld

  • Kognitive, psychische und physische Anforderungen

  • Was konkret nicht mehr geht – und warum


Je klarer der Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Einschränkung und Berufsunfähigkeit, desto höher die Chance auf Anerkennung.



3. Formeller Leistungsantrag


Die BU-Versicherung stellt dir einen mehrseitigen Antrag zur Verfügung, den du ausfüllen musst – oft inkl. zusätzlicher Fragebögen, Schweigepflichtsentbindungen und Anlagen. Achte darauf, alle Angaben stimmig und vollständig zu machen. Widersprüche führen schnell zu Rückfragen oder Ablehnung.



Der Ablauf im Überblick


  1. Diagnose erhalten

  2. Attest und Tätigkeitsbeschreibung erstellen

  3. BU-Leistungsantrag anfordern und ausfüllen

  4. Alle Nachweise beilegen (Berichte, Arztbriefe, ggf. Krankenhausunterlagen)

  5. Antrag einreichen und auf Rückmeldung warten


Die Versicherung prüft dann intern und kann…

  • den Antrag direkt anerkennen,

  • weitere Unterlagen anfordern oder

  • ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben.



Gutachten: Wenn’s kompliziert wird


Wird die Sachlage als unklar eingestuft, kann die Versicherung ein externes Gutachten verlangen – etwa durch einen orthopädischen oder neurologischen Sachverständigen. Dabei wirst du körperlich untersucht oder psychologisch eingeschätzt.

💡 Wichtig: Du hast das Recht, deine eigenen Unterlagen vorab an den Gutachter zu senden und ggfs. eine Vertrauensperson mitzubringen.



Die häufigsten Fallstricke – und wie du sie vermeidest


  • Unklare oder widersprüchliche Angaben → Formuliere präzise und lasse deine Unterlagen gegenlesen.

  • Fehlende Tätigkeitsbeschreibung → Ohne detaillierte Beschreibung kann die Versicherung nicht beurteilen, ob du berufsunfähig bist.

  • Unzureichende ärztliche Einschätzungen → Lass dir von Ärzt*innen konkret bescheinigen, welche Tätigkeiten du nicht mehr ausüben kannst.

  • Schweigen bei psychischen Beschwerden → Auch Depressionen oder Burnout führen zur BU – aber sie müssen gut dokumentiert sein.



Unser Tipp: Nutze den meinsternum BU-Leistungsservice


Weil wir wissen, wie herausfordernd dieser Prozess sein kann, bieten wir dir den meinsternum BU-Leistungsservice** an – exklusiv für unsere Kund*innen.


Was du bekommst:


✅ Persönliche Unterstützung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei (Wirth-Rechtsanwälte) ✅ Prüfung deines Leistungsantrags durch Fachjurist*innen ✅ Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, Zusammenstellen der Unterlagen und Klärung kritischer Punkte ✅ Telefonische Beratung, welche Dokumente fehlen oder besser formuliert werden sollten

Kosten: 0 € → Wenn du deine BU über meinsternum abgeschlossen hast und wir den Vertrag weiterhin betreuen.

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Berufsunfähig – und jetzt?

Fazit: Gute Vorbereitung ist der halbe Leistungsfall


Eine Berufsunfähigkeit ist belastend genug – da sollte zumindest der Weg zur BU-Rente nicht auch noch zur Hürde werden. Wichtig ist: Du musst die Leistung beantragen und beweisen – aber du musst das nicht allein tun.

Wir bei meinsternum begleiten dich – mit Fachwissen, Erfahrung und einem starken Partnernetzwerk.

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