Weißt du eigentlich, wie dein Versorgungswerk funktioniert?
Die meisten Ärzt*innen, mit denen wir sprechen, haben eine klare Meinung zu ihrem Versorgungswerk: sicher, solide, die bessere Alternative zur gesetzlichen Rente. Diese Einschätzung war lange Zeit berechtigt.
Aber die wenigsten können erklären, wie ihr Versorgungswerk eigentlich rechnet. Und genau das lohnt sich gerade jetzt zu verstehen – nicht aus Alarmismus, sondern weil sich in den letzten Jahren einiges verändert hat, das die Ausgangslage neu bewertet.
Kein Sparkonto, sondern ein Kollektiv

Die meisten der 18 ärztlichen Versorgungswerke in Deutschland finanzieren ihre Renten über das sogenannte offene Deckungsplanverfahren – kurz oDPV. Der Begriff klingt nach Fachjargon, lohnt sich aber zu verstehen, weil er erklärt, warum dein Versorgungswerk anders funktioniert, als die meisten annehmen.
Zur Einordnung: Es gibt zwei klassische Wege, eine Rente zu finanzieren. Beim Umlageverfahren – wie es die gesetzliche Rentenversicherung nutzt – zahlen die heute Erwerbstätigen direkt die Renten der heutigen Rentner*innen. Es wird kein Kapital angespart, sondern laufend umverteilt. Beim Kapitaldeckungsverfahren – wie es private Lebensversicherungen nutzen – wird für jede einzelne Person ein exakt abgegrenztes, individuelles Kapital angespart, aus dem später die eigene Rente finanziert wird.
Das offene Deckungsplanverfahren ist eine Mischform aus beidem – ein Hybrid. "Offen" bezieht sich dabei nicht auf Transparenz, sondern auf eine ganz bestimmte kalkulatorische Annahme: Das Verfahren geht von einem dauerhaften, unbegrenzten Fortbestand des Versorgungswerks aus und rechnet deshalb nicht nur mit dem vorhandenen Vermögen und den Beiträgen der heutigen Mitglieder, sondern kalkulatorisch auch mit den Beiträgen zukünftiger, noch gar nicht approbierter Ärzt*innen. Es gibt also kein persönliches Sparkonto, auf dem exakt das liegt, was du eingezahlt hast – stattdessen wird die gesamte Versichertengemeinschaft als Kollektiv betrachtet.
Der praktische Effekt: Ein Teil deiner laufenden Beiträge fließt direkt in die Auszahlung der heutigen Renten – ähnlich wie beim Umlageverfahren. Das funktioniert gut, solange zwei Dinge stimmen: ein verlässlicher Nachwuchs an jungen, beitragszahlenden Mitgliedern – und eine ausreichende Rendite am Kapitalmarkt.
Warum deine Rente nicht steigt, obwohl die DRV erhöht

Ein Punkt, der viele Ärzt*innen verwundert: Die gesetzliche Rentenversicherung hat 2025 um 3,74 Prozent erhöht. Manche Versorgungswerke fahren dagegen Nullrunden oder erhöhen nur minimal.
Der Grund liegt im sogenannten Rechnungszins. Versorgungswerke kalkulieren ihre Renten mit einem eingepreisten Zins von oft 3 bis 4 Prozent – dadurch startest du mit einer deutlich höheren Ausgangsrente, als es die gesetzliche Rente ohne diese Vorabverzinsung könnte. Der Haken: Dieser Zins muss am Kapitalmarkt tatsächlich erwirtschaftet werden. Nur wenn die reale Rendite den Rechnungszins übersteigt, entsteht Spielraum für Erhöhungen. Bleibt die Rendite darunter, oder müssen Verluste ausgeglichen werden, bleiben Erhöhungen aus – und deine Rente verliert real an Kaufkraft.
Was die Ausgangslage gerade verändert

Drei Entwicklungen setzen das System derzeit gleichzeitig unter Druck.
Die Altersstruktur verschiebt sich: Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente, während das Beitragsvolumen der aktiven Mitglieder nur moderat wächst. Es fließt also mehr Geld in laufende Renten – und weniger bleibt für den langfristigen Kapitalaufbau übrig.
Gleichzeitig verändert sich die Ärzteschaft strukturell: Der Frauenanteil lag 2025 bei 53,2 Prozent, 2015 waren es noch 44,1 Prozent. Parallel steigt die Teilzeitquote – im Schnitt aller Fachgruppen liegt sie mittlerweile bei 40 Prozent. In gynäkologischen und pädiatrischen Praxen arbeiten laut aktuellen Erhebungen bereits 64 bis 68 Prozent der angestellten Ärzt*innen unter 30 Stunden pro Woche. Da Beiträge einkommensabhängig erhoben werden, zahlt eine Generation mit deutlich mehr Teilzeitanteil strukturell weniger ein als die Generation davor.
Und drittens: Um den zugesagten Rechnungszins auch in Niedrigzinsjahren zu erwirtschaften, sind manche Versorgungswerke stärker in risikoreichere Anlageklassen gegangen, als es die ursprüngliche, konservative Ausrichtung vorsah. Das lässt sich mittlerweile an konkreten Fällen ablesen: Die Ärzteversorgung Hessen musste 2023 rund 300 Millionen Euro auf Immobilien-Mezzanine-Finanzierungen abschreiben – Investitionen über eine Luxemburger Zweckgesellschaft in Projekte inzwischen insolventer Entwickler, darunter die Gerch Group. Es war laut eigener Aussage des Versorgungswerks erst das zweite negative Geschäftsjahr in über 50 Jahren. Die Bayerische Versorgungskammer, die unter anderem die bayerische Ärzteversorgung verwaltet, rechnet nach Fehlinvestitionen in mehrere US-Immobilienprojekte mit Abschreibungen von bis zu 700 Millionen Euro – die Kammer selbst betont, dass laufende Rentenzahlungen davon nicht betroffen seien.
Auch bei anderen Kammerberufen wurden ähnliche Muster sichtbar – etwa bei der Zahnärzteversorgung Berlin, wo es inzwischen um mutmaßliche Untreue in dreistelliger Millionenhöhe geht und die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt. Das betrifft zwar nicht die Ärzteversorgung direkt, zeigt aber ein strukturelles Thema, das mehrere Versorgungswerke gleichzeitig betrifft: Sie unterliegen nicht der BaFin, sondern einer oft dünn besetzten Landesaufsicht – und es gibt keinen Sicherungsfonds, der im Ernstfall einspringt.
Was das für deine Planung bedeutet

Wichtig vorweg: Nichts davon bedeutet, dass dein Versorgungswerk morgen in Schwierigkeiten steckt. Es bedeutet, dass die Annahme "mein Versorgungswerk ist unangreifbar" heute weniger selbstverständlich ist als noch vor zehn Jahren.
Ein Punkt, der oft übersehen wird, wenn du deinen jährlichen Rentenbescheid liest: Die ausgewiesenen Beträge sind Bruttobeträge. Im Ruhestand fällt die volle nachgelagerte Besteuerung an. Und – das trifft besonders hart – du bekommst im Versorgungswerk keinen Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung. Als gesetzlich versicherter Rentner zahlst du beide Anteile selbst. Das schmälert die tatsächlich verfügbare Rente oft deutlicher, als der Bescheid vermuten lässt.
Bei freiwilligen Zuzahlungen ins Versorgungswerk lohnt sich inzwischen ein zweiter Blick: Früher ein Standard-Tipp wegen der steuerlichen Absetzbarkeit, sollte heute genauer geprüft werden, ob es sinnvoll ist, weiteres Kapital in ein System zu geben, dessen Leistungshöhe nicht garantiert ist.
Und: Eine zweite, eigenständige Säule neben dem Versorgungswerk gewinnt an Bedeutung – zum Beispiel über einen breit gestreuten, kostengünstigen ETF-Sparplan. Dieses Kapital gehört ausschließlich dir und hängt nicht von den Anlageentscheidungen eines Gremiums ab, in dem du selbst nur mittelbar mitbestimmst.
Wie gut kannst du eigentlich einschätzen, was von deiner ausgewiesenen Versorgungswerk-Rente am Ende netto bei dir ankommt?
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