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Ab 2027 gibt es Riester für Ärzt*innen – nur in besser

meinsternum Podcast


Riester war nie dein Thema. Zu bürokratisch, zu unflexibel, zu wenig Rendite – und das Entscheidende: Als Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks warst du schlicht nicht förderberechtigt. Das Gesetz hat Ärzt*innen jahrelang von einer staatlichen Förderung ausgeschlossen, von der andere Berufsgruppen selbstverständlich profitiert haben.



Kurz erklärt im Video (3 Min)


Altersvorsorgedepot Ärzte

Das ändert sich. Ab dem 1. Januar 2027 gilt das neue Altersvorsorgedepot – und zum ersten Mal sind alle Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke und alle freiberuflich tätigen Ärzt*innen explizit förderberechtigt.




Das ist kein kleines Update. Das ist ein grundlegender Systemwechsel.


Alles zum Thema auf einen Blick – inklusive interaktivem Förderrechner – findest du auf unserer Übersichtsseite zum Altersvorsorgedepot:


Was das Altersvorsorgedepot ist – und was es vom alten Riester unterscheidet


Altersvorsorgedepot Ärzte

Die alte Riester-Rente hatte einen strukturellen Geburtsfehler: Sie verlangte eine vollständige Beitragsgarantie. Das bedeutete, dass Anbieter das eingezahlte Kapital zu 100 Prozent zum Rentenbeginn garantieren mussten – was dazu führte, dass ein Großteil des Geldes in renditeschwache Anlageformen fließen musste. Über 20 oder 30 Jahre hat das enorme Rendite gekostet.


Das neue Altersvorsorgedepot schafft diese Pflicht zur Beitragsgarantie ab. Du kannst das gesamte eingezahlte Kapital in Aktien oder ETFs investieren – 100 Prozent Aktienquote ist ausdrücklich möglich. Der Staat fördert das trotzdem.


Für Ärzt*innen ist das besonders relevant. Das Versorgungswerk übernimmt bereits die Rolle des sicheren, konservativen Fundaments deiner Altersvorsorge. Es braucht keine weitere garantiebasierte Anlage daneben. Was es braucht, ist ein renditeorientierter Baustein, der langfristig echtes Vermögen aufbaut – und genau das kann das neue Depot leisten.


Was der Staat dazugibt – konkrete Zahlen


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Das ist der Teil, der für viele überraschend ist. Denn die staatliche Förderung ist greifbarer, als man denkt.


Der maximal förderfähige Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr – also 150 Euro im Monat. Für diesen Betrag sieht die Förderung so aus:



Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag zahlt der Staat 50 Prozent dazu – das sind 180 Euro. Auf die verbleibenden 1.440 Euro gibt es 25 Prozent – das sind weitere 360 Euro. Zusammen ergibt das eine jährliche Grundzulage von 540 Euro.


Du zahlst 1.800 Euro ein. Der Staat legt 540 Euro obendrauf. Das entspricht einer Förderquote von 30 Prozent – bevor auch nur ein Steuereffekt berechnet ist.


Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommt eine weitere Zulage von bis zu 300 Euro pro Jahr dazu. Wer zwei Kinder hat, erhält also bis zu 1.140 Euro staatliche Zulagen auf einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro.


Und für Ärzt*innen unter 25 Jahren gibt es beim ersten Abschluss einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.


👉 Wie hoch ist deine persönliche Förderung? Berechne es direkt hier:


Und dann kommt noch die Steuer


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Die Zulage ist das, was man sieht. Der Steuereffekt ist das, was den Unterschied macht – auch wenn er auf den ersten Blick abstrakter wirkt.


Ein konkretes Beispiel: Ein angestellter Oberarzt ohne Kinder zahlt 1.800 Euro in sein Altersvorsorgedepot ein und erhält die Grundzulage von 540 Euro.


Steuerlich wird der gesamte Betrag – also 2.340 Euro – als Sonderausgabe abgezogen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von 982 Euro.


Davon werden die bereits gutgeschriebenen 540 Euro Zulage abgezogen – der Rest von 442 Euro kommt über die Steuererklärung zurück.


Das Ergebnis: Er investiert effektiv 1.357 Euro, während 2.340 Euro sofort am Kapitalmarkt arbeiten. Das entspricht einer Gesamtförderquote von über 54 Prozent.


Für niedergelassene Ärzt*innen, die häufig im Spitzensteuersatz liegen, kann dieser Hebel noch größer sein.


Was das mit dem Versorgungswerk zu tun hat


Eine Frage, die wir regelmäßig hören: „Ich bin doch schon über das Versorgungswerk abgesichert – brauche ich das wirklich noch?"


Die ehrliche Antwort: Das Versorgungswerk ist ein starkes Fundament. Aber es ersetzt keine vollständige Altersvorsorge.


Die Auszahlungen der ärztlichen Versorgungswerke decken im Durchschnitt 40 bis 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens ab. Wer als niedergelassene Ärztin oder angestellter Oberarzt an einen bestimmten Lebensstandard gewöhnt ist, wird mit dem Versorgungswerk allein im Ruhestand eine spürbare Lücke erleben.


Hinzu kommt ein Punkt, den viele erst kurz vor dem Renteneintritt realisieren: Mitglieder von Versorgungswerken haben in der Regel keinen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner. Das bedeutet: Egal ob PKV oder freiwillig gesetzlich versichert – die Krankenkassenbeiträge im Ruhestand werden vollständig aus eigener Tasche bezahlt, ohne dass ein Arbeitgeberanteil dazukommt. Je nach Versicherung und Tarif können das 700 bis 1.000 Euro pro Monat sein, die direkt von der Rente abgehen – ein Kostenblock, der in der Ruhestandsplanung regelmäßig unterschätzt wird.


Das neue Altersvorsorgedepot schließt genau diese Lücke: renditeorientiert, steuerlich gefördert, flexibel in der Auszahlungsphase – und ergänzend zum Versorgungswerk.


Was heute noch unklar ist – und warum kein Handlungsdruck besteht

Altersvorsorgedepot Ärzte

Wir wollen an dieser Stelle transparent sein: Das Gesetz ist seit Mai 2026 verabschiedet. Die konkreten Produktlösungen der Anbieter befinden sich noch in der Entwicklung. Es gibt heute noch keine zertifizierten Depots, die du abschließen könntest.


Das bedeutet: Es gibt keinen Grund, überstürzt zum 1. Januar 2027 zu handeln. Wer gut informiert ist und versteht, was das neue System für die eigene Situation bedeutet, wird rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen können.



Was es gibt, ist einen guten Zeitpunkt, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Denn wer versteht, wie das Depot funktioniert, welche Förderung auf ihn wartet und wie es sich in die eigene Vorsorgestruktur einfügt, ist vorbereitet – wenn die Produkte verfügbar sind.


Wir bei meinsternum begleiten das Thema von Anfang an. Sobald zertifizierte Produkte auf dem Markt sind und wir sie fachlich einordnen können, werden wir unsere Kund*innen und Interessent*innen direkt informieren.


👉 Bleib auf dem Laufenden und trag dich in unsere Infostrecke ein: 



Wer jetzt handeln sollte – und wer warten kann


Altersvorsorgedepot Ärzte

Für eine 30-jährige Assistenzärztin, die gerade approbiert wurde, ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 eines der attraktivsten Instrumente, die der Markt je für sie bereitgehalten hat. Langer Anlagehorizont, volle Aktienquote, staatliche Förderung, steuerlicher Hebel – alles in einem Instrument.



Für einen 50-jährigen niedergelassenen Arzt sieht die Rechnung anders aus. Das Depot ist sinnvoll als Ergänzung – aber die Gewichtung im Gesamtportfolio ist eine andere. Hier kommt es auf das Zusammenspiel mit Basisrente, Versorgungswerk, Praxiswert und PKV-Kosten im Alter an.


Beide Situationen haben eines gemeinsam: Die richtige Entscheidung hängt von der individuellen Ausgangslage ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.


Fazit: Das lohnt sich, sich jetzt damit zu beschäftigen


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Das Altersvorsorgedepot ist kein Hype-Produkt. Es ist eine strukturelle Verbesserung, die Ärzt*innen erstmals gleichstellt mit anderen Berufsgruppen, die jahrelang von der staatlichen Förderung profitiert haben.




Die Zahlen sprechen für sich: Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, bis zu 300 Euro pro Kind, bis zu 54 Prozent Förderquote inklusive Steuer – auf einen Eigenbeitrag von 150 Euro im Monat.


Es braucht noch keine Entscheidung. Aber es braucht Klarheit darüber, was ab 2027 möglich ist – und was das für die eigene Situation bedeutet.


Auf unserer Übersichtsseite findest du alle Informationen zum Altersvorsorgedepot, den interaktiven Förderrechner und die Möglichkeit, dich für unsere Infostrecke einzutragen:


Genau dafür sind wir da.


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