Basisrente und AV-Depot: Warum Ärzt*innen ab 2027 beide brauchen
Du bekommst mit Anfang 50 die Renteninfo vom Versorgungswerk. Die Zahl unten rechts ist kleiner, als du dachtest. Kein Rechenfehler. Nur Mathematik, die schon seit deinem Berufsstart feststand.
Die meisten Ärzt*innen verlassen sich auf zwei Säulen: das Versorgungswerk und, bei Angestellten, eine betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Beide fühlen sich solide an. Beide stehen aus mehreren Richtungen gleichzeitig unter Druck – nicht wegen eines Fehlers in deiner Planung, sondern wegen struktureller Effekte, die den ärztlichen Berufsweg betreffen.
Zehn Jahre späterer Start kosten mehr, als man denkt
Medizinstudium, Approbation, Facharztausbildung – die meisten Ärzt*innen steigen erst Ende 20 oder Anfang 30 voll ins Erwerbsleben ein. Diese Verzögerung wiegt schwerer, als sie sich anfühlt, weil der Zinseszinseffekt gerade in den ersten Sparjahren am kraftvollsten wirkt.

Ein Beispiel: Wer mit 23 Jahren beginnt, monatlich 300 Euro anzulegen, hat bei 6 Prozent Rendite mit 67 Jahren rund 775.000 Euro angespart. Wer mit 33 Jahren mit derselben Rate startet, kommt auf etwa 399.000 Euro – fast 380.000 Euro weniger, allein durch zehn Jahre späteren Start.
Weißt du, wann dein Versorgungswerk-Beitrag zuletzt an die Beitragsbemessungsgrenze gestoßen ist?
Schreib uns kurz an:
hallo@meinsternum.de – wir sagen dir, was das für deine Rente bedeutet.
Der Deckel, den kaum jemand auf dem Schirm hat
Die Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk sind an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Wer mehr verdient, zahlt ab einem bestimmten Punkt nicht mehr ein – und erwirbt auch keine weiteren Rentenansprüche. Das betrifft die meisten Fach-, Ober- und Chefärzt*innen.
Der Effekt: Je höher das Einkommen, desto größer die prozentuale Versorgungslücke. Grob geschätzt deckt das Versorgungswerk bei Assistenzärzt*innen noch 33 bis 40 Prozent des Bruttoeinkommens ab, bei Chefärzt*innen sinkt der Anteil auf teils nur noch 18 bis 21 Prozent.
Warum das Versorgungswerk selbst zusätzlich unter Druck steht
Zu dieser individuellen Lücke kommt eine strukturelle Entwicklung, die wir im Beitrag zum offenen Deckungsplanverfahren bereits beschrieben haben: Die Ärzteschaft altert, gleichzeitig sinkt durch mehr Teilzeit die durchschnittliche Beitragsbasis der jüngeren Generation. Für das Versorgungswerk bedeutet das: mehr Auszahlungen bei relativ langsam wachsenden Einnahmen. Kein akutes Alarmsignal – aber ein Grund, sich nicht allein auf eine automatische Wertsteigerung der Versorgungswerksrente zu verlassen.
Hinzu kommt: Die Versorgungswerksrente wird voll nachgelagert besteuert, und wer im Alter freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt den kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag selbst – ohne Zuschuss.

Wer sich allein auf Versorgungswerk und betriebliche Altersvorsorge verlässt, baut auf einem Fundament, das aus mehreren Richtungen gleichzeitig unter Druck steht.
Das Altersvorsorgedepot ab 2027 – ein Anfang, kein vollständiger Plan
Was das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 kann, haben wir bereits beschrieben: kein Garantiezwang mehr, volle Aktienquote möglich, staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr auf einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro.
Das Problem: 1.800 Euro geförderter Eigenbeitrag im Jahr – 150 Euro im Monat – reichen für den Vorsorgebedarf eines Facharztes oder einer niedergelassenen Ärztin schlicht nicht aus. Ein guter erster Baustein. Bei einem Einkommen im oberen Bereich braucht es einen zweiten, deutlich größeren Hebel.
Die Basisrente als zweiter Baustein – besonders für Gutverdiener
Genau hier kommt die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ins Spiel. Steuerlich das stärkste Instrument der privaten Altersvorsorge: Beiträge sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige beziehungsweise 61.652 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare (Stand 2026 – die Werte werden jährlich angepasst und können sich ab 2027 ändern).
Wichtig: Deine Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Der Unterschied zeigt sich am deutlichsten im Vergleich: Bei einem angestellten Oberarzt mindert der Arbeitgeberanteil den verfügbaren Rürup-Rahmen zusätzlich – der Spielraum bleibt klein. Bei einer niedergelassenen Ärztin mit einem Ehepartner ohne eigenes Einkommen fällt kein Arbeitgeberanteil ins Gewicht – hier lässt sich ein deutlich größerer Betrag steuerwirksam einbringen. Für Angestellte lohnt sich die Basisrente trotzdem, nur der nutzbare Rahmen fällt anders aus. Wie groß dein persönlicher Rahmen ausfällt, rechnen wir gemeinsam durch: meinsternum.de/online-buchen.
Was würde dich ein Jahr ungenutzter Rürup-Spielraum kosten?
Nehmen wir eine angestellte Fachärztin mit einem Jahresbruttogehalt von 97.000 Euro – ledig, Rürup-Höchstbetrag 2026 also 30.826 Euro.
Ihr Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk liegt bei 18,6 Prozent ihres Einkommens (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen), also bei rund 18.042 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird auf den Rürup-Höchstbetrag angerechnet. Es bleibt ein Restspielraum von rund 12.784 Euro.
Nehmen wir an, sie nutzt davon 6.000 Euro im Jahr – 500 Euro im Monat. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bedeutet das eine Steuerersparnis von 2.520 Euro im Jahr. Ihr tatsächlicher Netto-Aufwand für diese 6.000 Euro liegt damit bei 3.480 Euro im Jahr – umgerechnet 290 Euro im Monat, während 500 Euro monatlich für sie arbeiten.

Dieses Beispiel zeigt den Effekt nur eines Teils ihres verbleibenden Spielraums. Wie viel davon sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, wie hoch der tatsächliche Grenzsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag ausfällt und welche anderen Vorsorgebausteine bereits bestehen.
Willst du wissen, wie groß dein eigener Rürup-Spielraum ausfällt? Schick uns deine Eckdaten an hallo@meinsternum.de – wir rechnen es dir aus.
Beide Wege lassen sich frei anlegen
Ein verbreitetes Missverständnis: Rürup-Renten gelten oft als starr und konservativ verzinst. Das stimmt heute nicht mehr zwingend. Sowohl beim Altersvorsorgedepot als auch bei der Basisrente lässt sich auf Wunsch zu 100 Prozent in ETFs oder Fonds investieren – ganz ohne Beitragsgarantie. Wer stattdessen Sicherheit bevorzugt, kann bei beiden Produkten auch Garantiebausteine einbauen.
Was mit deinem Vermögensaufbau passiert, wenn du berufsunfähig wirst
Die spätere Rente aus dem Versorgungswerk richtet sich danach, wie viel und wie lange eingezahlt wurde. Fällt dein Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit weg, fehlen genau diese Jahre – und mit ihnen ein Teil deiner späteren Rente, zusätzlich zur unmittelbaren Einkommenslücke. Eine Berufsunfähigkeit trifft also nicht nur dein aktuelles Einkommen, sondern auch deine Altersvorsorge gleich mit.
Die Basisrente lässt sich direkt mit einer Absicherung verbinden: über die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit – die Versicherung übernimmt die weiteren Beiträge, dein Vorsorgeplan läuft weiter. Oder über eine echte Berufsunfähigkeitsrente als Baustein im selben Vertrag, die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Der Vorteil: Die Beiträge dafür sind zusammen mit dem Altersvorsorgeanteil steuerlich absetzbar – bei einer eigenständigen BU-Versicherung außerhalb der Basisrente ist das in dieser Höhe nicht möglich.
Ein Detail, das geprüft werden muss: Der Anteil für die Berufsunfähigkeitsabsicherung darf nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen. Wird diese Grenze überschritten, entfällt laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster die steuerliche Förderung rückwirkend.
Zwei Bausteine, ein Zusammenspiel
Altersvorsorgedepot und Basisrente schließen sich nicht aus. Für Ärzt*innen mit höherem Einkommen kann die Kombination beider Systeme sinnvoll sein – das eine für den geförderten Einstieg mit voller Flexibilität, das andere für den steuerlich großen Hebel bei höheren Beträgen, inklusive der Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft gleich mit abzusichern.
Ob und in welchem Verhältnis das für dich passt, hängt von deinem Berufsstatus, deinem Einkommen, deiner Familiensituation und deiner bestehenden Vorsorge ab.
Weißt du, wie viel von deinem aktuellen Einkommen heute schon steuerlich ungenutzt an dir vorbeifließt – weil weder Depot noch Basisrente ausgeschöpft sind? Buch dir ein Gespräch: meinsternum.de/online-buchen. Wenn dir das lieber ist, schreib direkt an hallo@meinsternum.de – Betreff: Altersvorsorgedepot.
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