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Unzufrieden mit deiner DÄV-Basisrente? Deine BU muss trotzdem nicht verfallen

vor 4 Tagen
3 Min. Lesezeit


Du hast deine Basisrente bei der DÄV vor Jahren abgeschlossen – als Studentin, als Assistenzarzt, vielleicht direkt nach der Approbation. Heute schaust du auf die Kosten- und Fondsübersicht und fragst dich: Warum performt das so schlecht? Und dann kommt der Gedanke, der die meisten Ärzt*innen erst mal stoppt: Wenn ich den Vertrag jetzt beitragsfrei stelle, verliere ich doch auch meine BU?



Kurz erklärt im Video


BU-Retter

Nicht zwangsläufig. Dafür gibt es eine vertraglich geregelte Option: den BU-Retter der Deutschen Ärzteversicherung.





Warum ältere DÄV-Verträge heute oft nicht mehr mithalten


BU-Retter

Viele Ärzt*innen besitzen Verträge wie DocD'or, Precimus, DocInvest oder die klassische Relax Rente. Bei genauerem Blick auf die Kennzahlen zeigen sich strukturelle Nachteile, die sich über Jahrzehnte spürbar auf das Endkapital auswirken:


Die Abschlusskostenquote der DÄV lag 2021 bei rund 5 Prozent, die Verwaltungskostenquote bei rund 3,5 Prozent – im Marktvergleich deutlich über dem Durchschnitt. Die Wirtschaftswoche bewertete die DÄV in ihrem großen Lebensversicherer-Vergleich 2021 auf Platz 50 von 58 Gesellschaften, während Wettbewerber wie die Alte Leipziger deutlich besser abschneiden.


Auch bei der Fondsauswahl bleibt die DÄV limitiert: rund 23 hauseigene Portfolios, primär von apo und AXA, statt der über 150 Fonds und ETFs, die moderne Tarife anbieten. Das einzige wählbare ETF-Portfolio kommt mit einem Ausgabeaufschlag von 3 Prozent und laufenden Kosten von 0,45 Prozent – das widerspricht dem Grundgedanken eines kostengünstigen ETF-Sparplans.


Mehr dazu in einem kurzen Gespräch:



Der BU-Retter: Was er konkret ermöglicht


BU-Retter

Der BU-Retter ist eine vertraglich garantierte Option in den DÄV-Bedingungen. Er erlaubt dir, den Altersvorsorge-Anteil beitragsfrei zu stellen, ohne dass dein Berufsunfähigkeitsschutz dabei verfällt. Aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung außerhalb der Basisrente.


Zwei Vorteile stechen dabei heraus:


Keine neue Gesundheitsprüfung. Die DÄV verzichtet vertraglich garantiert darauf. Egal, was seit dem Abschluss passiert ist – neue Diagnosen, psychische Belastungen, ein riskanteres Hobby: Dein BU-Schutz wird zu den ursprünglichen gesundheitlichen Bedingungen fortgeführt.


Keine neu anlaufenden Fristen. Bei einem Neuabschluss beginnt die Frist für die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG komplett neu – fünf Jahre, bei Vorsatz zehn. Beim BU-Retter läuft diese Frist für den bereits versicherten Teil nicht neu an.


Dazu kommt: Der Vertrag wird auf das aktuelle DÄV-Bedingungswerk umgestellt, häufig mit moderneren Klauseln.


Die Frist, die wirklich zählt: drei Monate


BU-Retter

Der BU-Retter ist keine Formalität, die automatisch greift. Er muss innerhalb von drei Monaten nach der wirksamen Beitragsfreistellung schriftlich bei der DÄV beantragt werden. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch – unwiederbringlich.



Genau hier unterstützen wir dich: unabhängig davon, ob dein Vertrag über uns oder woanders abgeschlossen wurde, prüfen wir mit dir gemeinsam, ob und wann eine Beitragsfreistellung sinnvoll ist, und begleiten die fristgerechte Beantragung des BU-Retters.


Zwei Situationen, zwei unterschiedliche Wege


BU-Retter

Ob sich der BU-Retter für dich lohnt, hängt vor allem von einer Frage ab: Wie steht es um deine Gesundheit heute im Vergleich zum Abschlusszeitpunkt?

Wenn sich seitdem etwas verändert hat – Rückenprobleme, psychotherapeutische Behandlung, eine chronische Erkrankung, neue Allergien:


Ein Neuantrag bei einem anderen Anbieter würde in dieser Situation oft zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Der BU-Retter sichert dir denselben Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung.


Wenn du kerngesund bist, keine regelmäßigen Medikamente nimmst und in den letzten fünf bis zehn Jahren kaum in ärztlicher Behandlung warst: Dann lohnt sich vor dem BU-Retter ein Blick auf den freien Markt. Denn auch nach der Aufwertung bleibt die DÄV-BU ein auf AXA-Bedingungen basierendes Produkt – mit Schwächen etwa bei Teilzeitklauseln oder der Definition von Mischtätigkeiten. Hinzu kommt das sogenannte Verteuerungsrisiko: Der Beitrag, den du vertraglich maximal zahlen müsstest (Bruttobeitrag), liegt oft deutlich über dem Beitrag, den du aktuell tatsächlich zahlst (Zahlbeitrag). Bei der DÄV war dieser Unterschied zuletzt besonders groß – das heißt, dein Beitrag könnte bei schwächeren Überschüssen der Gesellschaft entsprechend stärker steigen als bei Anbietern mit einer kleineren Spanne.


Willst du wissen, in welches der beiden Szenarien du fällst?


Schreib uns kurz an

– wir sagen dir, wo du stehst.


Neue Beitragsberechnung – nicht immer ein Nachteil


BU-Retter

Der Beitrag für die neue Berufsunfähigkeitsversicherung wird nach deinem aktuellen Alter kalkuliert – rechnerisch also etwas teurer als im alten Kombivertrag. Gleichzeitig bist du inzwischen wahrscheinlich Fachärztin oder Facharzt, was die Einstufung in der Heilberufe-Klassifizierung verbessern und den Alterseffekt teilweise ausgleichen kann.

Wichtig zu wissen: Die neu versicherte BU-Rente darf die Höhe deines bisherigen Schutzes nicht übersteigen, und je nach Tarifgeneration gelten absolute Obergrenzen von teils 3.000 Euro monatlich.


Was jetzt zu klären ist


BU-Retter

Der BU-Retter gibt dir die Flexibilität zurück, eine unrentable Altersvorsorge zu beenden, ohne deine Arbeitskraft ungeschützt zu lassen. Aber er verzeiht keine verpasste Frist und keine pauschale Entscheidung ohne Blick auf deine persönliche Situation.




Drei Dinge lassen sich vorab klären: ob die Beitragsfreistellung für dich wirtschaftlich sinnvoll ist, wie hoch dein neuer Beitrag ausfallen würde – und ob ein Vergleich mit anderen Anbietern für dich gesundheitlich überhaupt infrage kommt.


Willst du wissen, welcher Weg zu deiner Situation passt?


Buch dir ein Gespräch:


Oder schreib direkt an

– Betreff: BU-Retter




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