Der Steuerspartrick, den kaum jemand für die eigene Altersvorsorge nutzt
Du zahlst heute in einen ETF-Sparplan ein. Wenn du das Geld später brauchst, verkaufst du die Anteile – und das Finanzamt verlangt seinen Anteil an jedem Euro Gewinn. Was, wenn du diesen Steuerzugriff komplett umgehen könntest, ohne einen einzigen Paragrafen zu brechen?
Genau das ermöglicht eine fondsgebundene Rentenversicherung, wenn du sie richtig konstruierst.
Der Mechanismus dahinter ist im deutschen Steuerrecht klar geregelt – er wird nur selten für den eigenen Vermögensaufbau in jungen Jahren gedacht.
Der Kern des Konzepts: drei Rollen, die getrennt bleiben
In einer Rentenversicherung gibt es drei Rollen: die versicherungsnehmende Person (Vertragsinhaber*in), die versicherte Person (das „abgesicherte Leben“) und die bezugsberechtigte Person (wer das Geld bekommt). Normalerweise sind alle drei identisch – du selbst.
Der Trick: Du bleibst Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte, zahlst die Beiträge – aber als versicherte Person(en) setzt du jemand anderen ein. Idealerweise jemanden, der 20 bis 30 Jahre älter ist als du, zum Beispiel deine Eltern.

Warum das funktioniert: Die reguläre Auszahlung einer Rentenversicherung ist steuerpflichtig. Stirbt dagegen die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die Todesfallleistung an dich als Bezugsberechtigte ausgezahlt – und diese Zahlung ist komplett einkommensteuerfrei. Das Bundesfinanzministerium hat dazu klargestellt: „Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.“ (BMF-Schreiben vom 6.3.2012, BStBl I S. 238) Da du selbst Versicherungsnehmerin und Empfängerin bist, fällt auch keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an – du bekommst schlicht dein eigenes, vertraglich zugesagtes Kapital ausbezahlt.
Mehr dazu in einem kurzen Gespräch:
Warum die Altersdifferenz die eigentliche Stellschraube ist
Der Sinn der Altersdifferenz: Die versicherte Person soll nach Wahrscheinlichkeit ungefähr dann versterben, wenn du selbst ins Rentenalter kommst – und genau dann brauchst du dein Kapital. Eltern sind dafür der naheliegende Fall: Die Altersdifferenz passt meist, und die Sterbeurkunde lässt sich im Ernstfall unkompliziert einreichen.
Wichtig zu wissen: Du profitierst nicht vom Tod eines geliebten Menschen im emotionalen Sinn – das Konzept nutzt lediglich ein biometrisches Ereignis, das ohnehin eintreten wird, um den steuerlichen Auslöser zu setzen. Stirbt die versicherte Person später als erwartet, wächst dein Kapital einfach weiter steuerfrei. Stirbt sie früher, bekommst du dein Geld früher – ebenfalls steuerfrei, und du kannst es dann in ein neues Konzept reinvestieren, falls du es noch nicht brauchst.
Ein Rechenbeispiel über 32 Jahre
Nehmen wir eine 28-jährige Assistenzärztin, die monatlich 300 Euro in eine ETF-Altersvorsorge einzahlt, bei einer angenommenen Wertentwicklung von 6 Prozent pro Jahr. Wir rechnen hier mit 32 Jahren, weil sie damit mit 60 ihr Kapital zur Verfügung hätte – ein realistischer Zeithorizont für die eigene Vorsorgeplanung. Nach 32 Jahren hat sie 115.200 Euro eingezahlt.
Ein Euro pro Order beim Neobroker klingt nach wenig. Wer aber nicht nur einen ETF bespart, sondern eine breitere Streuung über mehrere ETFs abbildet und die Zusammensetzung über die Jahre hinweg auch mal anpasst, kommt an Kosten vorbei, die sich über die Laufzeit deutlich bemerkbar machen. Denn was viele nicht auf dem Schirm haben: Jeder ETF-Wechsel im eigenen Depot ist steuerlich ein Verkauf. Das Finanzamt greift auf den bis dahin aufgelaufenen Gewinn zu – auch wenn du das Geld direkt in einen anderen ETF weiter anlegst.
Mit fünf solchen Wechseln über die Laufzeit und den Transaktionskosten von 1 Euro pro Order ergibt sich bei dieser Rendite ein Kapital nach Steuern von rund 242.500 Euro.
In der fondsgebundenen Rentenversicherung mit einem 20 bis 30 Jahre älteren Elternteil als versicherter Person und einem kostengünstigen Tarif läge das Fondsguthaben nach denselben 32 Jahren bei rund 287.400 Euro – rund 44.900 Euro mehr als bei der ETF-Altersvorsorge. Verstirbt die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt, wird dieser gesamte Betrag komplett steuerfrei ausgezahlt, während beim ETF-Depot bereits während der Ansparphase bei jedem Fondswechsel Kapitalertragsteuer abgeflossen ist.

Der Grund für den Unterschied: Innerhalb der Versicherung sind ETF-Wechsel steuerlich neutral – du kannst die Zusammensetzung beliebig oft anpassen, ohne dass dabei Kapitalertragsteuer anfällt. Das Finanzamt greift erst beim tatsächlichen Ausstieg aus dem Vertrag zu – oder eben gar nicht, wenn die Auszahlung als Todesfallleistung erfolgt.
Willst du wissen, wie sich das für deine eigene Sparrate und Altersdifferenz zu deinen Eltern rechnet? Schreib uns kurz an hallo@meinsternum.de – wir rechnen es für dich durch.
Was du vorher klären solltest
Das Konzept ist kein Selbstläufer. Ein paar Punkte, die in der Planung wichtig sind:
Der Vertrag bleibt an das Leben der versicherten Person gebunden. Verstirbt sie ungewöhnlich spät, bleibt dein Kapital entsprechend länger gebunden, bis der steuerfreie Auslöser eintritt – du kannst es aber jederzeit vorher regulär entnehmen, dann allerdings zu den üblichen Steuerregeln für Rückkäufe.
Nicht jeder Versicherer bietet dieses Modell in dieser Form an. Es lohnt sich, gezielt nach fondsgebundenen Tarifen zu suchen, die mehrere versicherte Personen, die volle freie ETF-Anlage und entsprechend lange Vertragslaufzeiten kombinieren – es gibt sogar Anbieter, die das Konzept bis zum 120. Lebensjahr der versicherten Person möglich machen.
Fürs eigene Alter vorsorgen, ohne Umwege
Mit 67 ins Rentenalter zu kommen und dann auf Kapitalertragsteuer verzichten zu müssen, ist normalerweise an strenge Bedingungen geknüpft. Die Altersdifferenz zu deinen Eltern übernimmt diese Funktion auf einem anderen Weg – ganz ohne dass du selbst ein bestimmtes Alter erreichen musst.
Willst du prüfen, ob und wie sich das für deine eigene ETF-Altersvorsorge im Vergleich rechnet? Buch dir ein Gespräch: meinsternum.de/online-buchen. Oder schreib direkt an hallo@meinsternum.de – Betreff: Steuerspartrick.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine persönliche Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Beispielrechnung ist eine vereinfachte Modellrechnung mit angenommener Wertentwicklung und keine Prognose. Die steuerlichen Aussagen entsprechen der aktuellen Rechtslage (Stand September 2026) und hängen von den persönlichen Verhältnissen ab.
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