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Was leistet dein Versorgungswerk?

Aktualisiert: 22. März 2022

Das Versorgungswerk ist grob gesagt das Gegenstück zur deutschen Rentenversicherung. Als Arzt oder Ärztin bist du pflichtversichert im ärztlichen Versorgungswerk. Das bedeutet, dass du dich zugunsten des Versorgungswerks von der deutschen Rentenversicherung befreien lassen kannst. In den allermeisten Fällen ist das sehr sinnvoll, da du davon ausgehen kannst, dass die Leistungen aus dem Versorgungswerk besser sein werden, als die aus der deutschen Rentenversicherung. Ein Grund dies anzunehmen ist beispielsweise der, dass die Versorgungswerke mit ihren Mitgliedsbeiträgen Geldanlage betreiben können und so eine Rendite auf die Beiträge zu erwarten sind. Diese Möglichkeit hat die Deutsche Rentenversicherung nicht. Hier werden die Beiträge direkt an die Leistungsbezieher weitergegeben und können nicht angelegt werden.


Es ist nicht ganz korrekt, wenn wir über “das Versorgungswerk” sprechen. Es gibt bundesweit 18 Versorgungswerke für Ärztinnen und Ärzte, die je regional verteilt sind. Zusätzlich gibt es weitere Versorgungswerke für andere Berufsgruppen wie beispielsweise Rechtsanwälte.


Ärztliche Versorgungswerke
Ärztliche Versorgungswerke
  1. SCHLESWIG-HOLSTEIN

  2. HAMBURG

  3. BREMEN

  4. BERLIN

  5. MECKLENBURG-VORPOMMERN

  6. NIEDERSACHSEN

  7. SACHSEN-ANHALT

  8. NORDRHEIN-WESTFALEN

  9. BRANDENBURG

  10. NORDRHEIN-WESTFALEN

  11. THÜRINGEN

  12. SACHSEN

  13. RHEINLAND-PFALZ

  14. RHEINLAND-PFALZ

  15. SAARLAND

  16. HESSEN

  17. BADEN-WÜRTTEMBERG

  18. BAYERN


Die wichtigsten Leistungen der Versorgungswerke ist zum einen die Altersversorgung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Daneben gibt es je nach Versorgungswerk mehr oder weniger stark ausgeprägte Leistungen wie beispielsweise eine Hinterbliebenenabsicherung.



Wie hoch sind die Leistungen deines Versorgungswerkes?


Die Höhe der Leistungen unterscheiden sich je nach Versorgungswerk. Das rührt daher, dass jedes Versorgungswerk selbständig dafür zuständig ist, wie es mit den Mitgliedsbeiträgen umgeht und wie hoch demnach die Leistungen ausfallen können.


Informationen zu den Leistungen deines Versorgungswerkes findest du in der Satzung oder in deinem Versorgungswerksbescheid. Den Bescheid erhältst du einmal im Jahr postalisch zugeschickt. Die Satzung findest du in der Regel auf der Webseite deines Versorgungswerkes. Wichtig für dich zu wissen ist, das die dargestellten Leistungen nicht garantiert sind. Die Versorgungswerke unterliegen keiner zentralen Aufsicht wie beispielsweise private Versicherungsunternehmen. So obliegt die Aufsicht der "Ärzteversorgung Westfalen Lippe" dem Ministerium der Finanzen des Landes NRW. Die benachbarte "Nordrheinische Ärzteversorgung" wird hingegen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW beaufsichtigt und - um beim Beispiel Nordrhein-Westfalen zu bleiben - das "Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen" wird vom Justizministerium des Landes NRW beaufsichtigt.


Zudem gibt es auch keinen staatlichen Zuschuss zu den Leistungen ähnlich der deutschen Rentenversicherung. Die Leistungen speisen sich ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder und dem Erfolg der jeweils getroffenen Anlageentscheidung. Wenn die zugesagten Leistungen angepasst werden müssen, entscheidet das Versorgungswerk selbst darüber ob und in welcher Form diese Anpassung erfolgen soll. Wie viele Personen die Änderung entscheiden dürfen, ist je Versorgungswerk unterschiedlich. Auch hier gilt allerdings: es gibt keine zentrale Aufsicht. Das Satzungen Anpassungen erfahren, ist eher die Regel als die Ausnahme. Sehr transparent kann man das beispielsweise an der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung sehen:



Nordrheinische Ärzteversorgung Satzungsänderung
Quelle: Satzung Nordrheinische Ärzteversorgung


Altersvorsorge aus dem Versorgungswerk


Die Höhe der Altersvorsorge hängt davon ab, wie lange du wie viel in dein Versorgungswerk eingezahlt hast. Darüber hinaus hängt die Höhe auch davon ab, wie erfolgreich dein Versorgungswerk bei der Geldanlage war und wie sehr sich der demografische Wandel, sowie die bereits lang andauernde Niedrigzinsphase auf die Rente auswirkt. Sicher muss an der Stelle nicht näher auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Niedrigzinsphase eingegangen werden. Als zusätzliche Herausforderung für die Renten der Versorgungswerke, speziell in den akademischen Heilberufen, gilt die sogenannte Feminisierung. Damit ist gemeint, dass immer mehr weibliche Personen den Beruf der Ärztin ergreifen, als das dies Männer tun. Früher war der Arztberuf eine Männerdomäne. In Bezug auf die Rentenansprüche führt das zu eher geringeren Renten. Das hängt damit zusammen, dass Frauen durchschnittlich länger leben und somit die Rente länge gezahlt werden muss. Gleichzeitig sind die Beitragseinnahmen pro Mitglied weniger hoch, da im Durchschnitt Zeiten der Kindererziehung häufiger von Frauen übernommen werden und dadurch Mitgliedsbeiträge fehlen.



Altersstruktur Nordrheinische Ärzteversorgung
Quelle: Geschäftsbericht 2020 Nordrheinische Ärzteversorgung

Eine private Altersvorsorge ist für Ärztinnen und Ärzte sehr wichtig. Wer sich ausschließlich auf seine Versorgungsbezüge aus dem Versorgungswerk und der betrieblichen Vorsorge aus dem Krankenhaus verlässt, wird im Alter mit einer erheblichen Reduzierung seines Lebensstandards rechnen müssen.


meinsternum berät umfassend zum Thema der Altersvorsorge für Ärztinnen und Ärzte und berücksichtigt dabei selbstverständlich die Bezüge aus dem Versorgungswerk oder weiterer Versorgungen.




Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Versorgungswerk


Im Gegensatz zur deutschen Rentenversicherung, bieten die meisten Versorgungswerke ihren Mitgliedern eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist in der Regel auf das Berufsbild des Arztes bzw. der Ärztin ausgerichtet. Darin liegt dann auch der entscheidende Unterschied zur deutschen Rentenversicherung, da dort über die Erwerbsminderungsrente lediglich ein gewisser Schutz besteht, der aber nicht auf einen Beruf bezogen wird. Hier geht es lediglich um die Frage, ob man noch am regulären Arbeitsmarkt teilnehmen kann. Deine Ausbildung spielt hier also keine Rolle.


Dennoch ist die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk nicht das Allheilmittel, falls du aufgrund Krankheit oder Unfall deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Der wichtigste Grund dafür ist der, dass du nicht in deinem persönlichen Beruf versichert bist, sondern lediglich als Arzt oder Ärztin. Solange du trotz Unfall oder Krankheit noch theoretisch in der Lage wärst einen ärztlichen Beruf auszuüben, erhältst du vom Versorgungswerk kein Geld. Das heißt beispielsweise, dass ein hochspezialisierter Gefäßchirurg auf den Beruf eines Arztes im medizinischen Dienst verwiesen werden könnte.


Ein weiterer Punkt, den du berücksichtigen solltest ist der, dass du deine ärztliche Tätigkeit beenden musst, um eine Leistung aus dem Versorgungswerk erhalten zu können. Die Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit ist nachzuweisen. Es ist also nicht möglich, eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk zu beziehen und gleichzeitig Einnahmen aus einer ärztlichen Tätigkeit zu erhalten, weil du beispielsweise noch in Teilzeit arbeiten kannst.


(3) 1 Der Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit entsteht nicht, solange das Mitglied nicht seine gesamte berufliche Tätigkeit aufgegeben hat

Auch die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente ist in den Versorgungswerken in der Satzung geregelt. Demnach ist diese Leistung genauso wie die Höhe der Altersvorsorge nicht zwingend dauerhaft garantiert und kann bei Bedarf angepasst werden. So geschehen in der “Berliner Ärzteversorgung” am 11.09.2020. Bislang war es so, dass


die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wurde, wenn du nicht mehr in der Lage bist einen ärztlichen Beruf auszuüben. Diese Formulierung wurde dann auf “Heilberuf” geändert.


Satzungsänderung Berliner Ärzteversorgung Berufsunfähigkeit
Quelle: Amtliche Bekanntmachung der Satzung der Berliner Ärzteversorgung 12.09.2020

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit der Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerkes nicht vergleichbar. Versichert bist du hier beispielsweise in deinem zuletzt ausgeübten Beruf und zwar so, wie du ihn individuell ausgeführt hast. Es gilt also nicht der globale Beruf des “Arztes” oder gar der “Heilberufe”. meinsternum kann dich bei der Auswahl einer für dich geeigneten BU unterstützen. Als unabhängige Versicherungsmakler arbeiten wir mit den wichtigsten Anbietern für Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärztinnen und Ärzte zusammen.




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