Mit einer freiwilligen Zuzahlung zum Versorgungswerk erhöhst du deine Rentenansprüche, deine Berufsunfähigkeitsansprüche und deine Ansprüche auf Hinterbliebenenabsicherung. Besonders attraktiv wird die Zuzahlung dadurch, dass du den Beitrag von der Steuer absetzen kannst.
Je nach steuerlicher Situation können so am Ende des Jahres mehrere tausend Euro vom Finanzamt zurückerstattet werden.
Ob und warum eine zusätzliche Altersvorsorge neben dem Versorgungswerk auch für dich als Arzt oder Ärztin wichtig ist, erfährst du in unserem Blogbeitrag, den ich in der Beschreibung verlinke:
Bei deiner Zuzahlung zum Versorgungswerk solltest Du jedoch bedenken, dass Du stattdessen auch die Möglichkeit hast, in eine private Basis- oder Rüruprente einzuzahlen. Basisrente und Rürup-Rente sind zwei Begriffe, die dasselbe meinen. Bei der Basisrente gelten die gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie bei deinem Versorgungswerk.
Es stellt sich also die Frage, welche Variante sich für Dich mehr lohnt.
Häufig wird der Eindruck erweckt, dass ein großer Vorteil der zusätzlichen Einzahlung in das Versorgungswerk gegenüber einer privaten Basisrente darin besteht, dass das Versorgungswerk weniger Kosten verursacht als die Basisrente.
Achtet man beim Abschluss einer Basisrente jedoch auf kostengünstige Tarife, kann die Sache anders aussehen
In einem Vergleich, den wir kürzlich durchgeführt haben, liegt die monatliche Altersrente durch die Zuzahlung um 28 % höher als die Rentenprognose des Versorgungswerks.
Gleichzeitig kann bei einer privaten Basisrente auch die Hinterbliebenenabsicherung höher sein als die Hinterbliebenenabsicherung im Versorgungswerk.
Auch das haben wir verglichen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Hinterbliebenenrente in der Basisrente um 30 % höher ausfällt als in der berufsständischen Versorgung.
Ein weiterer Vorteil einer privaten Basisrente ist, dass man selbst entscheiden kann, wie das Geld angelegt werden soll, z.B. kann man auf kostengünstige ETFs setzen.
Expertentipp für Eheleute
Besteht die Familiensituation aus einer Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, kann es sinnvoll sein, die Basisrentenversicherung für die Frau abzuschließen. Der Grund für diese Empfehlung liegt in der statistisch zu erwartenden längeren Lebenserwartung der Frau.
So kann der Ehemann, der unter Umständen der Besserverdienende ist, durch einen “familieninternen Ausgleich” dafür sorgen, dass die Altersvorsorge für die Familie erhöht und gleichzeitig die Hinterbliebenenabsicherung für die Ehefrau verbessert wird.
Bitte melde dich bei uns, wenn du mehr über Deine Möglichkeiten zu diesem oder einem anderen Thema erfahren möchtest, das für Dich als Ärztin oder Arzt relevant und wichtig ist. Wir freuen uns auf Dich!
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