Das Vertrauen der Verbraucher in die Schadenregulierung der Berufsunfähigkeitsversicherer (BU) ist nicht unbedingt das Beste. Das zeigen verschiedene Untersuchungen von Marktforschern und Analysehäusern. Das Analysehaus Franke und Bornberg stellt dem eine Stichprobe aus der Leistungspraxis von sieben BU-Versicherern gegenüber. Das Ergebnis der Studie besagt, dass fast vier von fünf Leistungsanträgen genehmigt werden. Die Tatsache, dass der geforderte BU-Prozentwert nicht erreicht wurde, führt die Liste der Ablehnungsgründe an. Die häufigsten Leistungsauslöser sind psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen.
Die Franke und Bornberg GmbH untersucht jährlich, wie kundenorientiert die Branche im Umgang mit Leistungsansprüchen tatsächlich ist. Für die Ausgabe 2021 der „Analyse der Regulierungspraxis in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ wurden im November 2020 Schadenakten aus dem Jahr 2019 von sieben Unternehmen ausgewertet.
Sieben Versicherer lassen sich in ihre Akten schauen
Zusammen vertreten diese Anbieter rund 7,1 Millionen BU-Versicherte und einen Leistungsbestand von rund 146.000 Fällen. Die Zahl der Neuregistrierungen von BU-Leistungsfällen im Referenzjahr 2019 wird auf rund 31.800 geschätzt. Die teilnehmenden Unternehmen sind:
Allianz Lebensversicherungs-AG,
Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG,
Generali Deutschland Lebensversicherung AG (ehemals Aachenmünchener Lebensversicherung AG),
Gothaer Lebensversicherung AG,
HDI Lebensversicherung AG,
Nürnberger Lebensversicherung AG und
Zürich Deutscher Herold Lebensversicherung AG.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gothaer erstmals wieder dabei, ebenso wie die Allianz nach einjähriger Unterbrechung.
Mindestens 125 Leistungsfälle pro Versicherer
Die Teilnehmer wurden aufgefordert, "umfangreiche Daten" für die Studie zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich wurde eine Stichprobe von 875 („mindestens 125 pro Unternehmen“) anonymisierten Leistungsnachweisen ausgewertet. 60 Prozent davon waren Ablehnungen, die restlichen 40 Prozent Anerkennungen.
Bei der Zusammenstellung der Daten wurden die Angaben der sieben Versicherer gleich gewichtet. Es werden nur die Gesamtergebnisse aller Teilnehmer veröffentlicht, nicht die Unterschiede zwischen den Unternehmen.
80 Prozent der Leistungsansprüche wurden anerkannt
Von den insgesamt gemeldeten Leistungsansprüchen wurden laut Analysten rund 79 Prozent anerkannt und rund 21 Prozent abgelehnt. Je älter die versicherte Person bei Eintritt des Versicherungsfalls ist, desto höher fällt tendenziell die Annahmequote aus. Laut Franke und Bornberg werden Berufsunfähigkeitsrenten besonders häufig an Versicherte im Alter zwischen 46 und 57 Jahren gewährt. Im Gegensatz dazu war die Ablehnungsquote bei den 17- bis 35-Jährigen überproportional hoch. Dies ist im Wesentlichen auf die Wirkung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen. Aus diesem Grund können Policen nur in den ersten zehn Jahren nach Abschluss angefochten werden.
Wie wichtig es deshalb ist, bei seinem Antrag zur BU-Versicherung korrekt zu arbeiten, beschreiben wir in unserem Blog-Artikel "Müssen Bagatellerkrankungen im Versicherungsantrag angegeben werden?".
Etwa jede zweite Ablehnung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung ist dieser Altersgruppe zuzuordnen, so die Analysten in einer früheren Ausgabe der Studie.
Eine detaillierte Analyse der Leistungsquoten nach Rentenhöhe zeigt, dass Versicherer ab einem bestimmten Rentenniveau in der Regel nicht geiziger werden. Den Daten zufolge war die Ablehnungsquote von Renten zwischen 2.701 und 3.000 Euro mit 27,6 % am höchsten. Dieser liegt jedoch nur vier Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Die niedrigsten Ablehnungsquoten liegen bei 19,1 Prozent bei Renten zwischen 300 und 600 Euro und 19,6 Prozent bei Renten zwischen 3.001 und 3.300 Euro. Für die Klassifikation gab das Analysehaus bekannt, dass die Aussagekraft dieses letzten Intervalls begrenzt sei, da diese Gruppe aus weniger als 100 Leistungsfällen besteht.
Der versicherte Grad der BU wird oft nicht erreicht
Der häufigste Grund für die Ablehnung des Leistungsantrags ist, dass der versicherte Grad der Berufsunfähigkeit (50%-Klausel) nicht erreicht wurde. Dies galt für mehr als die Hälfte der Ablehnungen (60 Prozent nach 55 bzw. 56 Prozent in den beiden Vorjahren).
Der zweithäufigste Grund ist mit 20 Prozent "Rücktritt, Rücknahme (kausal), Anfechtung" des Vertrages durch den Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherten (Fehlerhafte Angaben im Antrag!).
An dritter Stelle stehen mit 11 Prozent die Fälle, in denen der geforderte Prognosezeitraum für die Dauer der BU nicht eingehalten wurde. Nur in etwa jedem 80. Fall erfolgte eine Absage aufgrund einer konkreten Verweisung. Abstrakte Verweisungen waren sogar nur in einem von 175 Fällen der Grund für die Ablehnung eines Leistungsanspruchs. "Berater, die immer noch eine abstrakte Verweisung als Schreckgespenst der BU anführen, sollten daher als überholt angesehen werden", schreiben die Analysten in der Studiendokumentation.
Welche Gründe führen zu einer Berufsunfähigkeit?
Am häufigsten führen psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen zur Berufsunfähigkeit. Der Anteil beträgt 28 Prozent. An zweiter Stelle standen Erkrankungen des Bewegungsapparates mit 23 Prozent. Danach folgen bösartige Neubildungen oder Krebserkrankungen und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Den fünften und sechsten Platz auf der Liste der Berufsunfähigkeitsursachen nehmen Erkrankungen des Nervensystems bzw. Unfälle ein. In anderen Studien zu den Auslösern von Arbeitsunfähigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit stehen auch psychische Erkrankungen in unterschiedlichem Maße an der Spitze.
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