Freiwillige BGW-Versicherung für Ärzt*innen
- Patrick Senn

- vor 5 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 3 Tagen
Ist eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft für niedergelassene Ärzt*innen und Zahnärzt*innen sinnvoll?
Als niedergelassener Arzt oder Ärztin trägst du täglich Verantwortung – nicht nur für Patientinnen, sondern auch für dich selbst. Während deine Praxismitarbeitenden automatisch über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abgesichert sind, gilt das für dich als Praxisinhaber*in nicht.
Doch: Du kannst dich freiwillig versichern – und das kann in vielen Fällen sehr sinnvoll sein.
Was leistet die freiwillige BG-Versicherung?

Die BGW schützt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten – also dort, wo es speziell um berufsbezogene Risiken geht. Besonders relevant für Ärztinnen und Zahnärztinnen, die praktisch in der Praxis mitarbeiten:
Hand-/Fingerverletzungen, Stich-/Schnittverletzungen, Infektionen, Expositionen u. ä.
Leistungsbeispiele der BGW (freiwillige Unternehmer*innen-Versicherung):
Heilbehandlung & Rehabilitation: alle medizinisch notwendigen Maßnahmen nach Arbeitsunfall/Berufskrankheit, inkl. Reha/Wiedereingliederung.
Verletztengeld: Einkommensersatz während der Arbeitsunfähigkeit – Richtgröße: 1/450 der Versicherungssumme pro Kalendertag.
Übergangsgeld während Reha-Phasen.
Rente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (bis zu 2/3 der Versicherungssumme p. a. als Monatsrente).
Hinterbliebenenleistungen im Todesfall.
Beispielrechnung (Stand 2025):
Versicherungssumme (€) Jahresbeitrag (€) Verletztengeld/Tag (€) Vollrente/Monat (€)
27.000 ca. 100–210 60 1.500
96.000 ca. 360–750 213 5.333
Alle Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar.
BGW, private Unfallversicherung (PUV) und Krankentagegeld (KT) – wie greifen sie zusammen?

BGW (freiwillig): Deckt Arbeits- und Wegeunfälle + Berufskrankheiten. Starker Fokus auf Heilbehandlung, Reha, Verletztengeld und Renten im beruflichen Kontext. Keine Leistung bei Freizeitunfällen oder rein privaten Erkrankungen.
Private Unfallversicherung (PUV): Leistet bei Unfällen – egal ob beruflich oder privat (weltweit, je nach Tarif). Typische Bausteine sind Invaliditätsleistung, Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld. Keine Leistung bei reinen Erkrankungen (ohne Unfallursache). Die PUV ergänzt damit BGW sowohl im Beruf als auch in der Freizeit.
Krankentagegeld (KT): Zahlt ein laufendes Tagegeld bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit – unabhängig von der Ursache (Erkrankung oder Unfall; beruflich oder privat), ab der vereinbarten Karenzzeit. Für Selbständige essenziell, um laufende Praxis- und Lebenshaltungskosten zu decken. Achtung: In vielen KT-Bedingungen gibt es Ruhens-/Anrechnungsregeln, wenn gesetzliche Entgeltersatzleistungen (z. B. BG-Verletztengeld) fließen. Empfehlung: Koordination der Tarife prüfen, damit Leistungen sinnvoll nebeneinander statt gegeneinander wirken.
Fazit zur Kombination:
BGW schützt zielgenau berufsbezogene Risiken, PUV deckt alle Unfälle (beruflich + privat) mit Kapital-/Rentenelementen, KT sichert laufendes Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit (unfall- oder krankheitsbedingt). Zusammen entsteht ein sehr belastbares Sicherheitsnetz – die BGW ist hier eine sinnvolle Ergänzung, keine Konkurrenz.
Praxisbeispiel
Eine niedergelassener Zahnarzt*ärztin stürzt in der Praxis und verletzt die dominante Hand.
BGW (freiwillig): übernimmt Heilbehandlung/Reha und zahlt – je nach Versicherungssumme – z. B. 60 € Verletztengeld pro Tag (bei 27.000 € Versicherungssumme).
PUV: zahlt ggf. eine Invaliditätsleistung/Unfallrente, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt.
KT: leistet (nach Karenz) tägliches Einkommen, auch wenn der Unfall in der Praxis passiert ist – sofern keine Ruhensregel greift; daher Tarifabstimmung wichtig.
Ohne freiwillige BGW fehlt der gezielte Arbeitsunfall-/Berufskrankheiten-Block (inkl. Reha-/Rentenlogik). Ohne PUV fehlt das Unfall-Kapital/Unfallrente (auch für Freizeit). Ohne KT fehlt die laufende Liquidität ab Karenz.
Was kostet die freiwillige Versicherung?
Kosten hängen primär von der gewählten Versicherungssumme ab (Gefahrklasse Zahnärztinnen typ. 1,80, Humanmedizinerinnen ähnlich):
27.000 € Versicherungssumme: ca. 100–210 € p. a.
96.000 € Versicherungssumme: ca. 360–750 € p. a.
Alle Beiträge sind voll steuerlich absetzbar (Betriebsausgaben).
Gilt das auch für Ärzt*innen mit eigener Praxis?
Ja. Die BGW ist sowohl für Zahnärzt*innen als auch für Humanmediziner*innen zuständig. Leistungen, Beiträge und Bedingungen sind nahezu identisch. Wer in der Praxis praktisch arbeitet, profitiert besonders – wegen der handwerklich-feinmotorischen Anforderungen und potenzieller Infektionsrisiken.
Fazit: Kleiner Beitrag, großer Schutz

Die freiwillige BGW-Versicherung ist ein oft übersehener Baustein, der berufliche Risiken gezielt absichert und PUV + KT sinnvoll ergänzt.
Mit überschaubarem Beitrag erhältst du Reha-Power, Verletztengeld und Rentenlogik genau dort, wo es für Praxisinhaber*innen zählt.
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